Bildung & Karriere

Zu den gestern beschlossenen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung erklärt Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer: Lockdown nicht resignierend verschlafen – Jetzt die Strategie fortentwickeln

Wir begrüßen die Offenhaltung von Schulen, Kitas und Handel. Bei der Schließung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben haben wir jedoch den Eindruck, dass trotz Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen folglich Aktionismus vor sachlicher Begründung gestellt worden ist. Die Einschränkungen von grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechten erschrecken mich darüber hinaus als Arbeitgeberpräsidenten, Unternehmer und Bürger gleichwohl. Meines Erachtens sind die Einschränkung von sozialen Kontakten im privaten Wohnbereich, wie im wirtschaftlichen Bereich mit zu wenig Augenmaß geregelt worden und zu weitgehend getroffen. Die Einschränkung des familiären Zusammenhalts mit Eltern, Geschwistern und Kindern, weil sie nicht auf zwei Haushalte beschränkt sind, verhindert das letzte Auffangnetz in Notzeiten. Die Politik muss darauf achten, dass die Akzeptanz für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise in der Bevölkerung nicht verlorengeht. Nicht soziale Kontakte an sich sind das Problem, sondern soziale Kontakte ohne Abstandswahrung. Wer von den Bürgern Verantwortungsbewusstsein verlangt, muss sich aus dem Privatbereich heraushalten, soweit nicht der Einzelfall Anlass dazu gibt.

Politik und Gesellschaft sollten jetzt die Zeit des Lockdowns nutzen, um die anstehenden Entscheidungen für die kommenden Monate vorzubereiten. Die Einschränkung unternehmerischer Freiheit bei gleichzeitiger Alimentierung durch den Staat sind kein dauerhaft tragfähiges Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft. Eine offene Gesellschaft kann nicht allein durch Verbote gelenkt werden.

Ich fordere daher die Bundesregierung eindringlich auf, mit einem breiten Dialog – an dem wir Arbeitgeber uns gerne beteiligen – den künftigen Kurs unseres Landes in der Coronakrise nachvollziehbar festzulegen. Dies wird zu einer Strategiefortentwicklung und veränderten Maßnahmen führen.

Kern muss eine Grundrechtsabwägung verschiedener Optionen zur Corona-Bekämpfung sein. Wir sollten dabei auch auf die Erfahrungen anderer demokratischer Staaten schauen, die bisher ohne Lockdown erfolgreich durch die Krise gekommen sind, wie beispielsweise Südkorea oder Taiwan. So brauchen wir einen leistungsfähigen Datenschutz, der aber nicht dem Schutz des Virus sondern dem Schutz der Gesundheit der Menschen dienen muss. Können wir uns beispielsweise auf eine vorübergehende datenschutzrechtliche Einschränkung für eine wirksame App verständigen? Sollten wir nicht die Bürgerinnen und Bürger fragen, ob sie nicht lieber mit informationstechnologischen Alltagsinnovationen in der Pandemie ihre alltäglichen Freiheiten bewahren und ihr normales Leben führen wollen? Sollten wir nicht die Empfehlungsvielfalt in der Wissenschaft nutzen, Differenzierung von Maßnahmen durchzuführen die dadurch auch gerichtsfest sind?

Die deutschen Arbeitgeber haben in den vergangen Monaten gemeinsam mit Ihren Beschäftigten viel erreicht um die Arbeit in Unternehmen in Coronazeiten sicher zu machen. Diese Veränderungs- und Innovationsbereitschaft erwarten wir auch von der Politik.

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