Bauen & Wohnen

Der nächste Herbst- und Wintersturm kommt bestimmt

Im Leben sind es manchmal nur Kleinigkeiten, die zur „großen Katastrophe“ führen. Gleiches gilt für das Dach des Hauses: Eine mit Laub und Ästen gefüllte Dachrinne oder ein lockerer Dachziegel können zum Auslöser eines kapitalen Dachschadens werden.

Der in letzter Zeit oft genannte Tipp für Hausbesitzer, selbst eine Sichtkontrolle der Dachfläche durchzuführen, ist wenig zielführend. Darauf weist der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern hin.

So können Nichtfachleute kaum beurteilen, ob eine Dacheindeckung von der Traufe bis zum First noch wind- und wettersicher ist. Auch die Befestigungen von Schneefangeinrichtungen, Blitzschutzanlagen oder Solarmodulen lässt sich mit einer reinen Sichtkontrolle durch Laien objektiv kaum bewerten.

Kommt es in der Sturmsaison Herbst/Winter dann zu Unwetterschäden, könnte sich das Berufen auf die sogenannte „Sturmklausel“ im Versicherungsvertrag der Gebäudeversicherung als wenig hilfreich erweisen. Denn aufgrund der zunehmenden Schadenhäufigkeit nehmen Versicherer nicht mehr „automatisch“ eine Regulierung von Gebäudeschäden vor, wenn Windstärke 8 überschritten wurde.

Ein Versicherungsnehmer muss seinen Obliegenheitspflichten gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nachkommen. Dazu kann gehören, den versicherten Gegenstand so zu behandeln, dass Schäden vermieden oder begrenzt werden. Eine Verletzung der Obliegenheitspflichten kann sogar dazu führen, dass der Versicherer vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalles von der Leistung ganz oder teilweise befreit ist. 

Wird also z. B. eine regelmäßige Dachüberprüfung durch einen Fachbetrieb unterlassen, kann dies bis zur Ablehnung der Schadensregulierung nach einem Sturmschaden führen. Die Behauptung, man habe als Hausbesitzer (und damit als Nichtfachmann) eine Sichtprüfung vorgenommen, wird dann kaum ausreichend sein.

Daher empfiehlt der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks, mit dem regelmäßigen DachCheck stets einen Dachdecker-Fachbetrieb zu beauftragen. Das im Rahmen dieses DachChecks erstellte Protokoll ist der beste Nachweis für die Erfüllung der Obliegenheitspflichten.

Bei einem solchen Fach-DachCheck wird das Dach einschließlich aller Komponenten wie Lüfterrohre, Kamineinfassungen, Solarmodule etc. unter die Lupe genommen. Und bei dieser Gelegenheit sollte auch gleich die Dachrinne gereinigt werden. Denn der nächste Herbstregen und das Schmelzwasser vom Schnee kommen ganz sicher.

Die Adressen von Fachbetrieben, die den DachCheck übernehmen, gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und auf der Homepage des Landesinnungsverbandes unter www.dachdecker-mv.de >Betriebssuche

Über HF.Redaktion Harald Friedrich

VORDENKEN – NACHDENKEN – MITDENKEN – QUERDENKEN:
HF.REDAKTION ist das Büro des freien Journalisten Harald Friedrich. Schwerpunkte der Arbeit von HF.REDAKTION sind die Pressearbeit u. a. für Handwerksverbände und Unternehmen sowie das Verfassen von Fachberichten und redaktionellen Beiträgen im Bereich Bauen & Wohnen, die auch Nicht-Fachleute verstehen.

Das Arbeitsspektrum umfasst ebenso die Erstellung kompletter Publikationen – von der Recherche über Text und Bild bis zur Druckdatei. Ob es um Verbandsorgane oder Mitarbeiter-Magazine geht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

HF.Redaktion Harald Friedrich
Mohnweg 4a
85375 Mintraching
Telefon: +49 (8165) 939754
Telefax: +49 (8165) 939755
http://www.hf-redaktion.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 939754
Fax: +49 (8165) 9397-55
E-Mail: harald@hf-redaktion.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel