Energie- / Umwelttechnik

Geflügelpestrisiko so hoch wie nie – Biosicherheit überprüfen!

Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) bittet deshalb alle Geflügelhalter, Landwirte aber auch Hobbyhalter, zu überprüfen, ob ihre Haltungsform ausreichend Schutz vor dieser besonders für Hühner und Puten tödlich verlaufenden Krankheit bietet. Wassergeflügel ist ebenfalls gefährdet, die Einschleppung der Viren kann aber oft nicht so leicht erkannt werden.

Deshalb ist nach RLV-Angaben der Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel insbesondere aufgrund der zunehmenden Freilandhaltung von Geflügel möglichst zu verhindern. Zu Bereichen, die ein hohes Risiko für eine mögliche Einschleppung darstellen, gehören offene Futterstellen ebenso wie Einträge von Exkrementen von Wildvögeln in die Ausläufe oder in die Ställe durch Futter, Werkzeug und Schuhe. Alle Bereiche sind spätestens jetzt noch einmal zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern.

Grund für diesen dringenden Appell an die rheinischen Geflügelhalter sind zahlreiche Fälle von Geflügelpest bei verschiedenen Arten von Wildvögeln an den Küsten Schleswig-Holsteins und in Mecklenburg-Vorpommern. In Schleswig-Holstein sind bereits zwei Kleinstbestände von Hausgeflügel betroffen. Auch bei unseren niederländischen Nachbarn in der Region Gelderland erfolgten in den vergangenen Tagen bereits Räumungen großer Hühnerbestände.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel