Mobile & Verkehr

Jetzt mit Winterreifen sicherer fahren

Trotz goldener Herbsttage naht der Winter und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer sollte daher jetzt der Bereifung gelten. Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als Sommerreifen.

Kein Wunder also, dass sie auch beim Versicherungsschutz eine Rolle spielen: „Nicht nur die Straßenverkehrsordnung, auch die Kfz-Versicherer legen bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Ausrüstung“, informiert Sabine Mayer-Paris, Vorsitzende des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. „Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen – wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen ‚grob fahrlässig’ war“, betont Mayer-Paris. Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins winterliche Hochgebirge fährt. Dann sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen. „Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen.“

Wer es also nicht auf eine bürokratisch-juristische Hakelei ankommen lassen will, der wechselt jetzt von Sommer- auf Winter- oder Ganzjahresreifen. Dabei ist auch auf ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten. Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicherung.

Auch diejenigen, die ganz schlau sein wollten und mit ihrer Versicherung einen Vertrag mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ vereinbarten, kommen gleichwohl nicht ungeschoren davon. Auch ihnen droht eine Kürzung der Versicherungsleistung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BVK e.V. Bezirksverband Stuttgart c/o Sabine Mayer-Paris
Robert-Koch-Str. 14
70563 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 219520-11
Telefax: +49 (7194) 911688
https://www.bvk.de/

Ansprechpartner:
Sabine Mayer-Paris
Telefon: +49 (711) 219 520 11
E-Mail: bvkstuttgart_mayerparis@mayer-paris.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel