Bildung & Karriere

Vorschläge des Bundes würden Betriebe lahmlegen

„Mit Entsetzen habe ich als Bürger und als Arbeitgeberpräsident im Beschlussvorschlag für die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder gelesen, dass es zu unverhältnismäßigen und die allgemeine Akzeptanz untergrabene Maßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens von COVID-19 kommen soll.

Es heißt, dass sich jeder bei "Erkältungssymptomen und insbesondere Krankheitssymptomen der Atemwege, zum Beispiel bei Husten oder Schnupfen unmittelbar nach Hause in Quarantäne [zu] begeben“ hat. (…) „Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben. Die Krankschreibung soll telefonisch durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis.“

Allein diese Passage hat weitreichende Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Ich hoffe, Sie sind sich darüber bewusst, dass in dieser Jahreszeit alljährlich jeder einmal Schnupfen hat. Um es aus der Praxis klar zu formulieren: Faktisch müssten wir Arbeitgeber auf jeden Beschäftigten verzichten, der sich am Morgen im Unternehmen meldet und sagt, dass er Schnupfen hat. Damit legen sie faktisch in kürzester Zeit sämtliche Betriebe lahm.

Hinzu kommt, dass wir auf einen Notstand an Schulen und Betreuungseinrichtungen zulaufen, weil natürlich auch dort das Personal fehlt, wenn es mit „Schnupfen“ für eine Woche ausfällt. Das hat auch zur Konsequenz, dass Mitarbeiter in den Unternehmen nicht zur Arbeit kommen können, weil sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.

Ich empfehle dringend, dass Sie von diesem Punkt Abstand nehmen oder ihn zumindest auf klare, eindeutige Corona-Symptome reduzieren.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

(BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 2033-0
Telefax: +49 (30) 2033-1055
http://www.arbeitgeber.de

Ansprechpartner:
Julika Lendvai
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel