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Zivilgesellschaft stärken: Deutscher Musikrat fordert steuerliche Nachbesserungen für gemeinnützige Einrichtungen

Im Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2020, den das Bundesfinanzministerium Anfang September vorgelegt hat, sind weiterhin keine steuerlichen Verbesserungen für gemeinnützige Einrichtungen vorgesehen. Der Bundesrat forderte daher im Oktober 2020 konkrete Nachbesserungen wie etwa eine deutliche Anhebung des Ehrenamtsfreibetrags und die Erhöhung der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Entsprechende Empfehlungen des Bundesrates für das Jahressteuergesetz 2019 wurden von der Bundesregierung im Vorjahr abgelehnt. Der aktuelle Entwurf soll in Kürze im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert die Bundesregierung auf, die Nachbesserungsvorschläge des Bundesrates im Jahressteuergesetz 2020 endlich umzusetzen. Die Mitgliedschaft in einer ehrenamtlichen Organisation gehört für fast 50% aller Menschen in diesem Land zu ihrem Alltag und sorgt für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Längst überfällig ist auch die gesetzliche Klarstellung, dass gemeinnützige Zwecke, wie in §52 der Abgabenordnung festgehalten,  weiter gefasst werden und auch mit politischen Mitteln erreicht werden dürfen – etwa mit Demonstrationen und Forderungen an politische Akteure. Denn im Sinne des vom DMR veröffentlichten 5. Berliner Appells ‚Musik machen – Haltung zeigen‘ sollten gemeinnützige Organisationen ihre gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung auch auf diesen Wegen wahrnehmen können. Die vielen gemeinnützigen Einrichtungen mit ihren engagierten Mitarbeitenden und Freiwilligen sind in Deutschland die unverzichtbare Basis einer selbstbewussten, demokratischen Zivilgesellschaft. Dieses Engagement in all seiner Vielfalt gilt es aktiv zu fördern – auch und gerade in finanzieller Hinsicht.“

In Deutschland ist fast jeder zweite Mensch Mitglied in einer von mehr als 600.000 gemeinnützigen Organisationen. Insbesondere die zahlreichen Fördervereine sind für den Kultur- und Bildungsbereich existenziell bedeutsam. Dachverbände und Netzwerke gemeinnütziger Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen haben sich in einem gemeinsamen Statement für die Änderungsvorschläge des Bundesrates ausgesprochen und weitere Vorschläge für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ergänzt.

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