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150 Jahre vereinigtes Deutschland

Der CGB erinnert an 150 Jahre vereinigtes Deutschland. Am 1.Januar 1871 trat die Verfassung des Deutschen Bundes in Kraft, mit der der Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund wirksam wurde und aus 21 Kleinstaaten sowie den drei Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck das Deutsche Reich entstand. Die Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I zum deutschen Kaiser am 18.Januar 1871 im Spiegelsaal im Schloß Versailles, die später als Reichsgründungstag gefeiert wurde, hatte dem gegenüber keine konstitutive, sondern nur deklatorische Bedeutung.

Treibende Kraft bei der Reichsgründung war der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck, von 1867 bis 1871 zugleich Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes und ab 1871 erster Reichskanzler.

Während Bismarck für seine Rolle bei der Reichsgründung jahrzehntelang heroisiert wurde, wird er heute vielfach als konservativer Junker dargestellt, der die Schaffung eines reaktionären Obrigkeitsstaates zu verantworten hat. Tatsache aber ist und bleibt: Ohne das politische Geschick und die Durchsetzungsfähigkeit Bismarcks gäbe es wahrscheinlich bis heute kein vereinigtes Deutschland. Er war es, der aus den weiterhin teilsouveränen Gliedstaaten des deutschen Kaiserreichs einen Nationalstaat formte, in dem ab 1900 ein einheitliches Bürgerliches Gesetzbuch zur Anwendung kam und in dem bereits in den 1890er-Jahren die Grundlagen einer gesamtdeutschen Sozialversicherung und damit einer systematischen Sozialpolitik geschaffen wurden. Erst der Nationalstaat hat auch das Entstehen starker Arbeitnehmervereinigungen und deren Zusammenschlüsse ermöglicht, wie die Gründung des Gesamtverbandes Christlicher Gewerkschaften 1899 in Mainz, Vorläufer des späteren (christlichen) Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), heute CGB.

Das Jubiläum der Reichsgründung ist daher ein historisches Ereignis, das nach Meinung des CGB auch aus heutiger Sicht eine positive Würdigung und Erinnerung verdient.

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