Energie- / Umwelttechnik

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI): Keine Windindustrieanlagen im Stölzinger Gebirge/Alheimer

„Da das Rotmilanvorkommen im Stölzinger Gebirge beim Rotmilan mit 28 Brutpaaren/100 kmsehr hoch ist, halten wir in diesem sensiblen Bereich die Errichtung von Windindustrieanlagen für nicht genehmigungsfähig“, erklärten Roland Dilchert und Arno Werner, Länder- und Fachbeiräte des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die bisherigen Kartierungsergebnisse der Greifvogelhorste im Bereich des Alheimers durch das Rotmilanteam der Naturschutzinitiative. e.V. (NI) bestätigen auch hier die hohe Dichte der geschützten und windkraftsensiblen Vögel wie Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Uhu, Schwarzstorch, Baumfalke, Wanderfalke und Mäusebussard.

Zudem seien die Höhenlagen beim Eichkopf und der Hardt beliebte Regionen, wo Greifvögel die Thermik nutzten und über die neuen riesigen Freiflächen kreisend nach Beute suchen. Dazu fliegen Störche und Greifvögel bei der Nahrungssuche regelmäßig über die Bergkuppen ins Gude- oder Haseltal, so der Umweltverband NI. Dieses Verhalten wurde und werde auch weiter vom Rotmilanteam dokumentiert.

Alle anderen sieben benachbarten Vorrangflächen (HEF01, HEF02, HEF05, HEF12, HR10, HR62 und ESW41a), die geographisch nördlich, westlich und östlich um den Eichkopf (HEF03) liegen, wurden aus naturschutzfachlichen Gründen bisher verworfen.

Am westlich gelegenen Nachbarberg der Katzenstirn hatte das Verwaltungsgericht Kassel aufgrund einer Klage des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) erst im Mai 2020 den Bau des Windparks (HR11) aus artenschutzrechtlichen Gründen gestoppt.

„Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) kann dem Bau von Windindustrieanlagen am Alheimer Wald aus naturschutzfachlichen Gründen nicht zustimmen. Der Erhalt der Artenvielfalt muss hier Vorrang haben. Als Naturschutzverband ist es unsere Aufgabe, den besonders schützenswerten Arten zu ihrem Recht zu verhelfen“, betonten Roland Dilchert und Arno Werner.

„Wir werden es nicht zulassen, dass wissenschaftlich fundierte Abstandsregelungen durch die Umweltministerkonferenz und durch den neuen Windenergieerlass in Hessen ausgehebelt werden sollen“, so Dilchert und Werner.

Erst kürzlich hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dem Antrag der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald auf Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes im Windindustriegebiet Wotan KS 02 bei Langenthal stattgegeben, da weder die anerkannten Abstandsempfehlungen bei Rotmilan noch der unionsbasierte Habitatschutz beachtet worden waren.

Foto: Baumfalke/PIXABAY copyright Alicia C., Nouth

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