Maschinenbau

Lieferkettengesetz funktioniert nur im Schulterschluss mit der Wirtschaft

Die öffentliche Auseinandersetzung um das umstrittene Lieferkettengesetz hat eine Schärfe erreicht, die eine sachgerechte Lösung immer schwieriger erscheinen lässt. Der VDMA plädiert deshalb für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.

„Wir verfolgen mit Sorge, dass in der Debatte um das Lieferkettengesetz der praxis- und realitätsnähere Lösungsansatz von Bundeswirtschaftsminister Altmaier offenbar torpediert wird. Ohne die Wirtschaft ins Boot zu holen, wird aber ein solches Gesetz seine gewünschte Wirkung verfehlen. Der Maschinen- und Anlagenbau steht weltweit für gute und sichere Arbeitsbedingungen, gut bezahlte Jobs und komplexe Investitionsgüter mit Tausenden von Komponenten in weitverzweigten Lieferketten“, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann.

Er kritisiert an dem vorliegenden Entwurf insbesondere, dass er kleine und mittelständische Unternehmen indirekt mit erfasst: „Das Lieferkettengesetz mag erst bei Unternehmen mit 3000 beziehungsweise absehbar mit 1000 Beschäftigten ansetzen. Aber die vielen Mittelständler, welche den Kern der deutschen Industrie bilden, sind trotzdem betroffen, weil sie als Zulieferer gegenüber den großen Unternehmen für ihre Lieferketten geradestehen müssen“, erklärt Brodtmann. Zudem sei es völlig realitätsfern anzunehmen, dass ein Maschinenbauer seine Lieferstrukturen über alle Ebenen durchleuchten könnte – „das kann er selbst dann nicht, wenn seine Mitarbeiter nichts anderes mehr täten“, warnt der VDMA-Hauptgeschäftsführer.

Zu beanstanden sei darüber hinaus, dass der Gesetzesentwurf nicht zwischen Konsumgütern und Investitionsgütern unterscheidet, ergänzt er. „Denn es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ein Unternehmen einfache Konsumgüter wie Tee oder Kakao oder Tausende verschiedene Maschinenteile aus anderen Industrieländern importiert“, stellt Brodtmann klar. Zudem müsse das Lieferkettengesetz dort ansetzen, wo die Risiken besonders hoch sind. „Dazu gehören aber nicht Zulieferer, die deutsche Unternehmen aus der Europäischen Union oder anderen demokratischen Ländern beliefern. Wie armselig wäre denn eine europäische Politik, die für die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der EU die Hilfe deutscher Unternehmen benötigt?“, kritisiert Brodtmann abschließend.

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