Familie & Kind

Diakonie: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stellt Weichen für eine inklusive Jugendhilfe und stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen

Heute befasst sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz". Es stellt nach einer langjährigen Diskussion erstmals Weichen, um die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu bündeln. Der Kinderschutz wird weiterentwickelt und Ombudsstellen werden verbindlich gesetzlich verankert.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geht der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Verbesserung des Kinderschutzes und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen."

Für die Zukunft einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werden leider nur zögerlich die Weichen gestellt. Eine Umsetzung erfolgt erst in sieben Jahren. Dabei ist ein mutiger Schritt längst überfällig, um die Teilhabe und Chancen junger Menschen mit und ohne Behinderung und ihrer Familien gleichermaßen zu fördern.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien aufwachsen, werden gestärkt. Maria Loheide: "Es ist gut, dass Eltern einen Anspruch auf Unterstützung der Beziehung zu ihrem Kind erhalten, auch dann, wenn ein Kind langfristig in einer Pflegefamilie lebt. Allerdings widerspricht die vorgesehene obligatorische Adoptionsprüfung der Tatsache, dass manche Kinder Eltern und Pflegeeltern haben und brauchen. Dass Adoption die bessere Alternative ist, ist ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört. Für Kinder sind und bleiben die leiblichen Eltern wichtig."

Besonders erfreulich ist die verbindliche gesetzliche Regelung zur flächendeckenden Einführung von Ombudsstellen: "Das ist wirklich ein Meilenstein. Schon deshalb sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen", so Loheide.

Hintergrund:

Die gesetzlichen Vorschriften über den Kinderschutz sollen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz deutlich verbessert werden. Der rechtliche Rahmen für Kinder in Pflegefamilien wird weiterentwickelt. Beteiligungsrechte werden ausgebaut und Ombudsstellen flächendeckend eingeführt. Die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sollen mittelfristig nachhaltig verbessert werden. Die inklusive Lösung – die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen bei den Jugendämtern – wird jedoch erst einmal vertagt. Sie soll erst im Jahr 2028 kommen und das auch nur dann, wenn bis dahin ein weiteres Reformgesetz zustande kommt, das die Grundlagen dafür schafft.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-fuer-ein-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz

https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/kommentierung-der-bagfw-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-entwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendli-chen-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-kjsg-stand-17122020

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Diakonie Deutschland
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 65211-0
Telefax: +49 (30) 65211-3333
http://www.diakonie.de

Ansprechpartner:
Kathrin Klinkusch
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 65211-1780
Fax: +49 (30) 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel