Familie & Kind

Corona-Impfungen für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche schnellstmöglich umsetzen!

Viele Familien von Kindern mit Behinderung warten händeringend darauf, ihre Töchter und Söhne durch eine Impfung gegen das Corona-Virus schützen zu können. Jetzt gibt es begründete Hoffnung, dass im Juni Impfstoff für Kinder ab dem Alter von zwölf Jahren zugelassen wird. „Sobald diese Impfungen möglich sind, müssen besonders gefährdete Kinder und Jugendliche als Allererste einen Impftermin erhalten.“ Das fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und frühere Gesundheitsministerin, anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai.

Die Corona-Pandemie trifft Kinder und Jugendliche besonders hart. Vor allem dann, wenn sie aufgrund von einer Behinderung oder Vorerkrankungen ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf haben. Seit Pandemiebeginn beschränken sie und ihre Familien ihre Kontakte auf ein Minimum und isolieren sich selbst, um eine Infektion zu vermeiden. Diese Situation bringt Familien seit Monaten an die Belastungsgrenze.

Da in den nächsten Wochen mit einer Zulassung für Kinder und Jugendliche zu rechnen ist, muss die schnellstmögliche Impfung für Risikogruppen jetzt vorbereitet werden. Damit kein gefährdetes Kind noch länger warten muss. Und ihre Familien endlich entlastet werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Peer Brocke
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206411-140
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel