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DGB Sachsen zum Tag der Deutschen Einheit: Lohnmauer zwischen Ost und West einreißen!

Zum Tag der Deutschen Einheit kritisierte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach heute in Dresden die nach wie vor bestehenden Lohnunterschiede zwischen Ost und West und forderte die Politik auf, endlich die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Angleichung zu schaffen.

„Die Lohnmauer zwischen Ost und West muss endlich eingerissen werden. Es ist für die Beschäftigten vollkommen unverständlich, warum sie im Osten für die gleiche Arbeit noch immer weniger verdienen als im Westen“, sagte Schlimbach.

Nach aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit für den 31.12.2020 liegt der Medianlohn in Ostdeutschland 650 Euro unter dem in Westdeutschland. Der Medianlohn in Sachsen liegt sogar fast 800 Euro unter dem in Westdeutschland.

„Bei der Angleichung der Löhne in Betrieben mit Tarifvertrag sind wir schon weiter. Mit Tarifvertrag liegt die Grundvergütung Ost nach Daten des WSI bereits bei 97,9%. Die Beschäftigten in Sachsen sind selbstbewusster und kämpferischer geworden. Sie nehmen die Unterschiede bei den Löhnen und Arbeitszeiten nicht mehr hin und gehen zusammen mit den Gewerkschaften für eine Angleichung in die Offensive. Beispiele sind die Ernährungswirtschaft, die Metall- und Elektroindustrie und aktuell das Bauhauptgewerbe“, sagte Schlimbach.

Jetzt müsse es darum gehen, dass möglichst viele Beschäftigte von den erkämpften Tarifverträgen und Verbesserungen profitieren. „In Sachsen verdienen Beschäftigte in Vollzeit mit Tarifvertrag im Mittel 870 Euro mehr, als ohne Tarifvertrag. Aber Sachsen steht als Schlusslicht bei der Tarifbindung nicht gut da, nur 43% der Beschäftigten arbeiten in einem Betrieb mit Tarifvertrag“, so Schlimbach.

„Wir fordern die kommende Bundesregierung und die Staatsregierung in Sachsen auf, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Lohnangleichung zu schaffen. Dazu gehört, dass öffentliche Mittel ausschließlich an Unternehmen mit Tarifverträgen vergeben werden, dass sich Arbeitgeber nicht mehr über sogenannte OT-Mitgliedschaften aus den Tarifverträgen herausschleichen können und dass Tarifverträge einfacher für allgemeinverbindlich erklärt werden können“, sagte Schlimbach.

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