Biotechnik

CBD-Produkte: QSI berät zur Verkehrsfähigkeit

CBD-Produkte wie CBD-Öl sind derzeit sehr beliebt. Fast täglich kommen neue Unternehmen und Geschäfte auf den Markt. Annika Wessels, Business Manager Food bei QSI, ist besorgt: "Es ist wichtig, die rechtliche Situation zu kennen, um ein sicheres Produkt auf den Markt zu bringen".  QSI kann dabei helfen.

Seit 2017 analysiert QSI CBD-Produkte, hanfhaltige Produkte sowie medizinisches Cannabis. Aufgrund der Erfahrung von QSI im Bereich Lebensmittel und pharmazeutische Produkte kann QSI Kunden bei der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Pharmazeutika sowie neuartigen Lebensmitteln (Novel Food) gemäß Verordnung (EU) 2015/2283 helfen.

Einstufung als Novel Food

Laut EU-Katalog für neuartige Lebensmittel "gelten Extrakte aus Cannabis sativa L. und daraus hergestellte Produkte, die Cannabinoide enthalten, als neuartige Lebensmittel, da ein historischer Konsum nicht nachgewiesen wurde. Dies gilt sowohl für die Extrakte selbst als auch für alle Produkte, denen sie als Zutat zugesetzt werden (z. B. Hanfsamenöl)." Synthetisch hergestellte Cannabinoide werden ebenfalls als neuartige Lebensmittel betrachtet. Neuartige Lebensmittel müssen von der Europäischen Union zugelassen werden, bevor sie in der EU vermarktet werden dürfen.

Aufgrund dieser Klassifizierung gelten CBD-Produkte in den meisten Fällen als Novel Food, weshalb viele CBD-Öle nicht als Lebensmittel, sondern zum Beispiel als Aromaöle verkauft werden, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

QSI verfügt über eine Sondergenehmigung für den Umgang mit Betäubungsmitteln und ist daher auf die Identifizierung von Produkten spezialisiert, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Damit kann QSI seine Kunden bei der rechtlichen Beurteilung von Produkten, die auf dem europäischen Markt verkauft werden sollen, unterstützen. Dr. Johannes Junemann, Leiter der Qualitätskontrolle und zuständig für Betäubungsmittel bei QSI, betont: "Bei der Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines Produktes ist nicht nur die Einstufung als Novel Food wichtig, sondern auch die Abgrenzung zu Betäubungsmitteln, die in der Anlage 1 des BtMG beschrieben ist". Produkte fallen nicht nur unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn sie mehr als 0,2 % THC enthalten, sondern es muss auch ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein."

Annika Wessels, Business Manager Food bei QSI ergänzt: "Was viele nicht wissen, ist, dass neben dem THC-Gehalt auch die Aufmachung der Verpackung sowie die Bezeichnung des Lebensmittels relevant ist, um zu bewerten, ob ein Produkt unter das Betäubungsmittelgesetz fällt".

Aufgrund der Erfahrung bietet QSI seinen Kunden umfassende Beratungsdienstleistungen an, um ihre Produkte sicher auf den Markt zu bringen.

Über die Tentamus Group GmbH

Quality Services International GmbH – A Tentamus Company

QSI ist als Lebensmittel-, Honig- und Handelslabor führend auf dem Gebiet der Qualitätskontrolle.
Wir bieten unabhängige Labor- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Lebensmittel und Pharmaprodukte und sind somit der zuverlässige und amtlich autorisierte Partner für Produktion, Handel und Export sowie Verbände und Institutionen, wenn es um Produktsicherheit, Hygiene und Qualitätskontrollen geht.

Unsere über 60-jährige Expertise mit einem umfangreichen Analysespektrum ist staatlich akkreditiert. Maßgeschneiderte Speziallösungen lassen keine Wünsche offen. Durch den einzigartigen Full-Service-Unternehmensverbund unter dem Dach der Tentamus Group sind wir in der Lage, die komplette Analytik und innovative Lösungen für nationale sowie internationale Anforderungen der externen Qualitätskontrolle anzubieten – auch bei speziellen Anliegen.

Bitte überzeugen Sie sich selbst! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – und finden für Sie die beste Lösung!

QSI – A lab for life.

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Ansprechpartner:
Dr. Johannes Junemann
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E-Mail: Johannes.junemann@qsi-q3.de
Annika Wessels
Manager Food
Telefon: +49-421-596 607 32
E-Mail: Annika.Wessels@qsi-q3.de
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