Verbraucher & Recht

Planung mit Praktikern

Grau ist alle Theorie – und manche Bauherren sehen im Bauverlauf schwarz, wenn die Pläne an der Praxis scheitern.

Während allerorts das barrierefreie Bauen (DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen –Teil 2: Wohnungen) gefordert wird, kann das in der Praxis zur echten Herausforderung für alle Beteiligten werden. So z. B. bei einem barrierefreien Zugang zu einer Terrasse.  Die normgerechte Barrierefreiheit ist nur gegeben, wenn die Schwellenhöhe unter 2 cm liegt. Dennoch muss sichergestellt sein, dass kein Wasser in die Wohnung eindringen kann. 

Gemäß der fachgerechten Abdichtung von Terrassen und Balkonen ist eine solche Ausführung nach der für den ausführenden Dachdecker verbindlichen Flachdachrichtlinie (Fachregel für Abdichtungen) des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks eine Sonderkonstruktion. Und das ist manchen Bauherrn oder anderen beteiligten Gewerken oft nicht bewusst.

Umso wichtiger ist es also für Bauherren, bereits im Planungsstadium – in diesem Fall den beauftragten Dachdeckerbetrieb – mit einzubinden. Denn kommt es bei Nichtbeachtung der Fachregeln, die als „Stand der Technik“ gewertet werden, später zu Schäden am Bau, ist der Ärger vorprogrammiert.

Ein fast schon alltägliches weiteres Beispiel taucht bei den aktuell sehr beliebten Pultdächern auf. Sie weisen nur eine geringe Dachneigung auf. Es besteht daher die Gefahr, dass Niederschlagswasser nur langsam abgeführt wird oder bei Winddruck unter die Dacheindeckung gelangen kann. Hier spricht das Fachregelwerk des ZVDH eine klare Sprache: Bis zu einer Dachneigung von 22o (Regeldachneigung) sind entsprechende Zusatzmaßnahmen vorgeschrieben, die bis zu einem wasserdichten Unterdach reichen können. 

Ein drittes topaktuelles Beispiel: Im Zuge des Klimawandels werden immer häufiger Solaranlagen auf Dächern bei Neubauten oder im Rahmen einer Sanierung montiert. Da die Solarmodule zur Stromgewinnung (Photovoltaik PV) oder zur Brauchwasserunterstützung (Solarthermie) vielfach als Dacheindeckung gelten, sind alle Vorgaben „klassischer“ Eindeckungen einzuhalten. Dazu schreibt das Fachregelwerk u. a. eine entsprechende Wärmedämmung unter den Modulen und eine Windsogsicherung vor. 

Diese drei Beispiele zeigen auf, wie sinnvoll es für jeden Bauherren ist, bereits im Vorfeld den Dachdeckerbetrieb einzubinden. Die Dachexperten kennen die Fachregeln und deren Umsetzungsmöglichkeit in der Praxis. So kann die optimale Lösung der gewünschten Ausführung gefunden und entsprechend geplant werden, die auch tatsächlich dem „Stand der Technik“ entspricht. Sorglos Bauen beginnt also bereits bei den ersten Vorstellungen des Bauherren – also sogar noch bevor sich die Planer ans Werk machen.

Die Adressen von Dachdeckerbetrieben in der Nähe vermittelt gerne die regionale Dachdecker-Innung – und auch der Klick ins Internet genügt: www.dachdecker-mv.de

Über Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Mecklenburg-Vorpommern ist der Zusammenschluss der sechs Dachdecker-Innungen des Landes.
Jede dieser Dachdecker-Innungen ist der freiwillige Zusammenschluss von Dachdecker-Betrieben auf regionaler Ebene. Die Innungsbetriebe sind an ihrem Logo zu erkennen. Dieses gemeinsame Zeichen signalisiert dem Kunden die Kompetenz des Mitgliedsbetriebes und stellt im Wettbewerb eine wichtige Komponente dar.
Der Sitz der Geschäftsstelle des Landesinnungsverbands ist in Klein Schwaß. Gemeinsam unter einem Dach betreibt der Landesverband mit dem Berufsbildungsverein des Dachdeckerhandwerks M-V und S-H e.V. auch eine Außenstelle des Ausbildungszentrums mit ineinandergreifenden Aufgaben zur Förderung des einheimischen Dachdeckerhandwerks.

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