Finanzen / Bilanzen

10.000 € vom Staat – die Digitalisierungszuschüsse gehen in die nächste Runde – 5 Fakten zum Anspruch und Antragstellung

Die COVID-19 Pandemie ist in vollem Gange, neue Einschränkungen von Bund und Ländern belasten die Gastronomie erneut sehr stark. Aber auch der Einzelhandel und „krisensichere“ Branchen wie das Bäckereihandwerk sind durch die 2G-Regelung oder Kapazitätsbeschränkungen vielerorts gezwungen Ihre Arbeitsabläufe anders zu organisieren und müssen zusätzliches Personal einzustellen um Kunden vor dem Betreten des Lokals zu kontrollieren.

Die Bundesregierung hat ihre Förderprogramme deswegen verlängert und ausgeweitet. Die im Laufe des Jahres angebotenen Zuschüsse für Digitalisierung wurden kurzfristig wieder neu aufgelegt und somit ist es Gastronomen und Unternehmern vieler weiterer Branchen jetzt möglich Ihre Betriebe durch Mittel der Bundesregierung zu modernisieren. Die Höhe der Zuschüsse ist genau wie bei der „Erstauflage“ dieser speziellen Förderung wieder abhängig vom Anspruch des Unternehmens. Gerassimos Miaris, Geschäftsführer der ETAMIO GmbH in Bochum und Experte für ganzheitliche Kassenlösungen in der Gastronomie, dem Bäckerei- und Metzgereihandwerk, hat zusammen mit Wirtschaftsprüfer Hélio Rodrigues, Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Dortmund, die fünf wichtigsten Fakten zum Anspruch und Antragstellung zusammengefasst.

Die „staatlich geförderte Digitalisierung“ geht in die zweite Runde. Im März 2021 startete die Bundesregierung im Rahmen der Überbrückungshilfen die zusätzliche Förderung zur Digitalisierung pandemiebetroffener Unternehmen. Diese Förderung, welche teilweise mit bis zu 25.000 € zu 100 % bezuschusst wurde, ist kurzfristig vom Gesetzgeber neu aufgelegt worden. Die Fördersumme ist aktuell auf 10.000 € gedeckelt und wird zur Zeit mit maximal 90 % gefördert.  Geförderte Produkte sind beispielsweise Kassensysteme und fast alle erdenklichen Integrationen, die Betriebe in der digitalen Infrastruktur stärken um zukunftsorientiert zu arbeiten.

Fakt 1: Wer Anspruch auf die Überbrückungshilfen hat, hat zusätzlich auch Anspruch auf die Fördermittel für Digitalisierung

Die Überbrückungshilfen werden unabhängig von weiteren Zuschüssen der Bundesregierung beantragt. Diejenigen, die Anspruch auf die Überbrückungshilfen haben,  sind grundsätzlich auch antragsberechtigt für die Zuschüsse zur Digitalisierung. Die Zuschüsse erhält man zusätzlich zu der Überbrückungshilfen. Die Anträge dazu können nach Rechnungstellung der jeweiligen Produkte beantragt werden.

Fakt 2: Der Zeitpunkt der Anschaffung für Digitalisierungsprodukte ist entscheidend

Zeit ist Geld! Dieses altbekannte Sprichwort gilt es genau in diesem Fall zu beachten, denn die Zuschüsse für Digitalisierung sind an die Fälligkeit der entsprechenden Rechnung und das Rechnungsdatum geknüpft. Nachträglich ist eine Bezuschussung nicht möglich, weswegen Investitionen in den Zeitraum des Anspruchs fallen müssen.

Fakt 3: Förderbare Produkte sind nicht klar definiert

Genau wie im letzten Durchgang der Zuschüsse für Digitalisierung ist auf der Website der Bundesregierung lediglich eine grobe Beschreibung der förderbaren Produkte und Leistungen zusammengestellt. „Eine Investition in den Fortschritt ist allerdings sicher!“ betont Gerassimos Miaris und verweist damit auf seine Erfahrung aus der letzten Förderrunde in diesem Jahr. „Wir haben über hundert Kunden auf ein neues digitales Level gebracht, alles mit ausgezahlten Fördermitteln.“ Miaris bietet seinen Kunden sogar eine Geld-zurück-Garantie, wenn die Anträge nicht bewilligt werden.

Fakt 4: Gelder kommen nach wenigen Tagen

Die Bundesregierung hat aus den letzten Monaten gelernt und Antragprüfungsverfahren optimiert und beschleunigt. In der Regel sind Abschlagzahlungen schon nach wenigen Tagen auf dem Konto der Unternehmer. Hélio Rodrigues betont dass die Bearbeitung sehr schnell voranginge: „Der überwiegende Teil unserer Klienten erhält schon nach wenigen Tagen Ihren Antragsbescheid zurück und kurz darauf die ersten Zahlungen.“.

Fakt 5: Die Förderung muss durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden

Anträge können nur durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden. Unternehmerinnen und Unternehmern ist es selbst nicht möglich die Anträge zu stellen. So sollen eine möglichst schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden.

Wer die Förderung vom Staat in Anspruch nehmen möchte sollte als allererstes seine Ansprüche prüfen und daraufhin schnell entscheiden. „Eine zu späte Investition kann eventuelle Ansprüche eliminieren.“, rät  Hélio Rodrigues zur Dringlichkeit der Vorgehensweise bei Antragstellung und möglichen Investitionen. Der Experte für Kassenlösungen und der verbundenen Peripherie, Gerassimos Miaris, arbeitet eigens für die Beratung zu den Digitalisierungszuschüssen mit einem Steuerexperten zusammen, der Kunden hinsichtlich Anspruch und Antragsstellung schnell und effizient berät.  „Aufgrund der zeitlichen Brisanz ist es wichtig Unternehmern die Chance zu geben, schnell entscheiden zu können. Der eigene Steuerberater ist, wie so viele momentan, gerade nicht in der Lage alle Anfragen von Klienten voll umfänglich und zeitnah zu beantworten.“, äußert sich Gerassimos Miaris zur Auslastung der Steuerberater, „eine verspätete Investition ist im nächsten Monat vielleicht nicht mehr förderfähig. Es ist wichtig jetzt zu handeln“. Wer sich seine Ansprüche in diesem Jahr noch sichern möchte ist somit dazu angehalten, Ansprüche schnell zu prüfen und die gewünschten Investitionen bis zum 31.12.2021 zu klären.

Über Hélio Rodrigues

Die Kanzlei H. Rodrigues mit Standort in Dortmund ist eine mittelständische, sehr stark wachsende Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei. Die Kanzlei agiert überregional und zählt Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet zu ihrem Mandantenkreis. Das Dienstleistungsspektrum umfasst die wirtschaftliche und steuerliche Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Größenordnungen und Privatpersonen. Hierbei besitzt die Kanzlei besondere Kompetenzen in der Betreuung von gastronomischen Betrieben, Eiscafés und Profi-Sportlern.

Über die Etamio GmbH

Das Unternehmen Etamio wurde von Gerassimos Miaris gegründet. Seine langjährige praktische Berufserfahrung in der Gastronomie und Umgang mit diversen Kassensystemen führte zum Entschluss seinen eigenen Fachhandelsbetrieb für Kassensysteme zu gründen.

Besonderer Schwerpunkt von Etamio liegt in der Beratung und in der Generierung ganzheitlicher Lösungen. Die Berücksichtigung individueller Vorgaben, aber auch Fähigkeiten zur Darstellung neuer, weitergehender Möglichkeiten bei der Prozessoptimierung, haben Etamio eine gute Reputation weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus beschert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Etamio GmbH
Auf der Heide 3
44803 Bochum
Telefon: +49 (234) 47994300
http://www.etamio.de

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Mario Lorek
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