Finanzen / Bilanzen

WMG kritisiert geplante Maßnahmen für den stationären Einzelhandel

Am heutigen Donnerstag haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin gemeinschaftlich auf weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geeinigt.

Die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) begrüßt insbesondere die getroffenen Entscheidungen einer Ausweitung der Impfmöglichkeiten und bundesweit einheitlichen Regelungen. Scharfe Kritik hingegen äußert die WMG gegenüber den geplanten Maßnahmen für den stationären Einzelhandel. 

„Die Bewältigung der Corona-Pandemie haben ebenso wie der Gesundheitsschutz höchste Priorität und es braucht in der aktuellen Situation dringend zusätzlicher wirkungsvoller Maßnahmen. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass der stationäre Einzelhandel, trotz nachweislich funktionierender Hygienekonzepte, in der wichtigsten Phase des Jahres erneut massiv eingeschränkt werden soll. Der Einzelhandel wird im Weihnachtsgeschäft hart getroffen und mit der beabsichtigten 2G-Einschränkung drohen einmal mehr existenzbedrohende Einschnitte. Es braucht dringend einer verlässlichen Perspektive und geeigneter staatlicher Ausgleichsregelungen für die betroffenen Branchen“, sagt WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer.  

Die Beschlüsse der heutigen Bund-Länder-Konferenz treten dabei jedoch nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst mit Veröffentlichung der aktualisierten niedersächsischen Corona-Landesverordnung und der darauf abstellenden Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg in Kraft – voraussichtlich in der kommenden Woche. WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer erläutert: „Wir gehen davon aus, dass die heutigen Beschlüsse kurzfristig in die Landesverordnung überführt werden. Die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der neuen Landesverordnung ist für kommende Woche zu erwarten. Bis dahin gelten in Wolfsburg weiterhin die aktuellen und bekannten Maßnahmen der Niedersächsischen Warnstufe 2. Am kommenden zweiten Adventswochenende ist im Wolfsburger Einzelhandel also noch kein 2G-Nachweis erforderlich und Weihnachtseinkäufe sind noch uneingeschränkt möglich.“

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