Kommunikation

Stellungnahme des DVPT zum aktuellen Postmarkt und Porto

Mit Beginn des Jahres sind die neuen Portopreise der Deutschen Post AG wirksam geworden. Der Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT e.V.) geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass diese für 2022 endgültig sind.

Als unabhängiger und neutraler Anwenderfachverband für Unternehmen, die ein hohes Briefvolumen haben und die ca. 20% aller Geschäftsbriefe in Deutschland versenden, sind neben den gestiegenen Portopreisen des Universaldienstes weitere Themen wie Teilleistungsrabatte und Vorsortierungsrabatte maßgeblich interessant. Diese Rabatte wurden von der Deutschen Post AG ebenfalls angepasst und haben direkte Auswirkungen auf die Geschäftspost, die über 85% des deutschen Briefvolumens ausmacht.

Der DVPT e.V. als Interessenvertretung gibt daher folgende Forderungen bekannt:

  1. Es muss ein komplett überarbeitetes Postgesetz auf den Weg gebracht werden, das den ursprünglichen Gedanken fairer Wettbewerbsbedingungen und qualitativ hochwertiger Briefzustellung Rechnung trägt.
  2. Gesetzesregelungen im Briefmarkt und Paketmarkt sind aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit der Wettbewerbssituation voneinander getrennt zu betrachten.
  3. Es müssen Qualitätsüberprüfungen der Briefzustellung von unabhängiger Stelle, z.B. durch die BNetzA oder durch den DVPT e.V., erfolgen. Diese müssen regelmäßig sowohl im Privatbriefmarkt als auch im Geschäftsbriefmarkt erfolgen.
  4. Die Einlieferzeiten in den Briefzentren sind den einliefernden Dienstleistern in Übergabeprotokollen verbindlich mitzuteilen.
  5. Die Einlieferslots in den Briefzentren sind unter den Gesichtspunkten von fairem Wettbewerb durch die BNetzA zu überprüfen.
  6. Der Universaldienst und Teile des Universaldienst müssen auch von privaten Dienstleistern erbringbar werden.
  7. Die Konsolidierung durch Eigenunternehmen der Deutschen Post AG für sich selbst ist wettbewerbsschädlich und muss abgestellt werden.
  8. Die BNetzA muss mehr Überprüfungsmöglichkeiten von Rabatten und Preisabsprachen sowie Werbezuschüssen der Deutschen Post AG haben und dies auf Eigeninitiative durchführen.
  9. Die Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post AG über die KFW-Bankenkruppe muss aufgegeben werden.
  10. Die BNetzA muss die Möglichkeit erhalten, Großkundenverträge der Deutschen Post AG einzusehen.
Über Deutscher Verband für Post,Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT)

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Sinne eines Anwenderfachverbandes und einer Verbraucherschutzorganisation. Er setzt sich für die Liberalisierung von Märkten, Vielfalt der Angebote und Chancengleichheit aller Geschäftsmodelle ein und führt eine neutrale und unabhängige Moderation zwischen den Anwendern und den Anbietern des Marktes im Sinne der Nutzer durch, um Innovationen und Marktentwicklungen zu fördern. In Deutschland ist er eine bedeutende Interessenvertretung, denn kein anderer europäischer Verband beschäftigt sich bereichsübergreifend mit den Themen Post + Informationslogistik, Trends + Marktentwicklung, Digitalisierung sowie IT + TK.

Informationen zum DVPT: www.dvpt.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verband für Post,Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT)
Weiskircher Weg 9
63150 Heusenstamm
Telefon: +49 (69) 829722-0
Telefax: +49 (69) 829722-26
http://www.dvpt.de

Ansprechpartner:
Anja Basta
Leiterin Marketing und PR
Telefon: +49 (69) 829722-21
Fax: +49 (69) 829722-26
E-Mail: kontakt@dvpt.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel