Medien

BDZV-Delegiertenversammlung – Medienpolitische Forderungen an die Bundesregierung

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat sich heute unter anderem mit zentralen wirtschaftlichen und medienpolitischen Fragen für die Branche befasst. Das oberste Beschlussgremium des BDZV appellierte an die neue Bundesregierung, die flächendeckende Zustellung der Zeitungen als eine Aufgabe zur Sicherung der Demokratie und der gesellschaftlichen Teilhabe zu verstehen und zu unterstützen. So wie dies bereits seit Jahren auch in anderen europäischen Ländern gesehen und praktiziert werde.

Die Transformation ins Digitale gelinge immer besser, erklärte dazu BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner, zugleich Vorstandsvorsitzender Axel Springer SE, in seinem Eingangsstatement. Zugleich könnten oder wollten jedoch viele Menschen digitale Presseerzeugnisse noch nicht nutzen. Ohne die Belieferung mit gedruckten Zeitungen seien „Bürgerinnen und Bürger von zentralen Teilen der demokratischen Meinungsbildung abgeschnitten“. Es gehe, betonte der BDZV-Präsident, „um die Sicherung verfassungsrechtlicher Garantien: Meinungsvielfalt, Meinungsbildung und Pressefreiheit“. Es gehe „um den Informationszugang für alle, also um Grundlagen der Demokratie“. Mit Blick auf das „chronisch unterfinanzierte Zustellnetz der Presse“ sei die umgehende Umsetzung des Koalitionsvertrags, der eine Förderung vorsehe, „zwingend notwendig“.

Auf der medienpolitischen Agenda des BDZV stehen ferner die großen Torwächterplattformen im Internet. Hier müssten die Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer dringend verbessert werden, sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene, konstatierten die Delegierten. Mehr als 80 Prozent der digitalen Werbegelder gingen mittlerweile zu Google, Facebook, Amazon. Vor diesem Hintergrund werbe der BDZV dafür, in der medienpolitischen Debatte viel stärker als bisher den Blick auf die Gefahr zu richten, dass durch die monopolartigen Strukturen im Digitalmarkt die Finanzierung von Journalismus in Gefahr gerate.

In diesem Zusammenhang warnte der BDZV auch davor, die kurz vor der Verabschiedung stehenden europäischen Regulierungsmaßnahmen Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) einfach durchzuwinken. Zweifelsohne würden damit begrüßenswerte Ziele verfolgt. Schlimmstenfalls drohe hier jedoch ein Plattformschutzgesetz zumindest für die großen internationalen Monopolisten zu entstehen. Keinesfalls dürften die europäischen Regelungen hinter das geltende deutsche Recht zurückfallen oder gar den Gatekeepern die Entscheidungsmacht darüber geben, welche Inhalte die Bürger überhaupt noch zu sehen bekämen. Die Bundesregierung müsse darum beim DMA sicherstellen, dass die Verpflichtung für faire und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen für alle zentralen Plattformdienste gilt und keinesfalls abgeschwächt wird. Beim DSA dürfe nicht zugelassen werden, dass die Gatekeeper aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Presseinhalte zensieren dürften.

Die Delegierten äußerten sich auch besorgt über den erneut starken Ausbau von presseähnlichen Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Verband appellierte an die ARD, anlässlich einer Schlichtung nicht nur Einzelfälle zu klären, sondern eine Lösung zu finden, an die sich alle ARD-Sender gebunden fühlten. Auch im Rahmen der geplanten Neufassung des Auftrags der Rundfunkanstalten und bei der Ausspielung öffentlich-rechtlicher Inhalte über Drittplattformen seien klare Grenzen für Textangebote wichtiger als jemals zuvor.

Taskforce aus den Reihen der Mitglieder

In den kommenden Monaten soll beim BDZV konkret an einer Modernisierung gearbeitet werden. Hierzu wird eine Projektgruppe gebildet, die sich aus den Reihen der Mitgliedschaft zusammensetzt. Dies war ein weiteres zentrales Ergebnis der heutigen BDZV-Delegiertenversammlung, die pandemiebedingt nur virtuell stattfinden konnte. Erste beschlussfähige Vorlagen erwartet der Verband für seine nächste reguläre Delegiertenversammlung im September. Die Arbeit an Strukturfragen hatte das BDZV-Präsidium bereits anlässlich seiner Sitzung im November 2021 entsprechend angekündigt.

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