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Biofrontera AG beschließt Delisting der ADS von der Nasdaq zur Reduzierung von Komplexität und Kosten

Die Biofrontera AG (die „Gesellschaft") (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, hat heute beschlossen, dass ihre American Depositary Shares ("ADS") vom Nasdaq Capital Market ("Nasdaq") delisted werden sollen, die Registrierung bei der Securities and Exchange Commission ("SEC") aufgehoben werden soll und ihre Berichtspflichten beendet werden sollen. Der Hauptzweck des Delistings besteht darin, die Komplexität der Finanzberichterstattung und die Verwaltungskosten zu verringern.

Die Biofrontera AG beabsichtigt, ein angepasstes ADS-Programm auf Level I-Basis aufrechtzuerhalten, das es den Investoren ermöglicht, ihre Wertpapiere weiterhin in Form von ADS zu halten und die ADS auf dem U.S. Over-the-Counter (OTC) Markt zu handeln. Die ADSs werden im Zusammenhang mit dem Delisting automatisch in das neue ADS-Programm übergehen und unter einem noch zu bestimmenden neuen Ticker handelbar sein.

Die Stammaktien der Biofrontera AG werden weiterhin im Prime Standard der Deutschen Börse unter dem Symbol B8F gehandelt. Inhaber von ADSs haben die Möglichkeit, ihre ADSs in an der Deutschen Börse notierte Stammaktien zu tauschen.

Die weiteren Einzelheiten zu den Abläufen werden gesondert bekannt gegeben. Die Gesellschaft plant, am oder um den 24. Februar 2022 ein Antragsformular (Form 25) für seine ADS an der Nasdaq bei der SEC einzureichen, um das Delisting einzuleiten, und geht davon aus, dass das Delisting in nicht weniger als zehn Tagen wirksam wird.

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