Energie- / Umwelttechnik

Fraunhofer ISE bei Patentverletzungsverfahren für Wechselrichter erfolgreich

Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE hat in bislang sieben Patentverletzungsverfahren mit führenden Wechselrichterherstellern außergerichtliche Einigungen erzielt. Die verklagten Unternehmen aus China, Taiwan und Deutschland hatten das Patent auf die 2002 am Institut erfundene HERIC®-Topologie verletzt.

Die HERIC® (Highly Efficient and Reliable Inverter Concept)- Schaltung und das dazugehörige Verfahren werden in einphasigen Wechselrichtern insbesondere im unteren Leistungsbereich (z. B. Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern) eingesetzt. Die von Dr.-Ing. Heribert Schmidt und Kollegen aus dem Fraunhofer ISE entwickelte Topologie ermöglicht mit geringem Mehraufwand gegenüber dem Stand der Technik sehr hohe Wirkungsgrade von bis zu 99 Prozent bei gleichzeitig geringen Störemissionen. Neben der höheren Energieausbeute sorgt dies für eine Reduktion des thermischen Stresses für die Bauteile, kleinere Kühlkörper und eine längere Lebensdauer.

Geschätzt über 80 Prozent aller einphasigen Wechselrichter weltweit beruhen auf der HERIC®-Topologie. Eine Vielzahl von Herstellern nutzte ohne Zustimmung der Fraunhofer-Gesellschaft die Schaltung oder das Verfahren – entweder als Original-Schaltung oder in abgewandelten Versionen, die aber dennoch das Patent verletzen. Letzteres wurde vom Landgericht München I bestätigt.

»Die Verletzung von IP-Rechten der Fraunhofer-Gesellschaft lohnt sich daher für Verletzer nicht. IP aus Deutschland steckt in vielen Produkten der Photovoltaik-Branche, und nicht selten werden die Patente darauf verletzt. Wir sind bereit, gegen Patentverletzungen vorzugehen«, erklärt Prof. Andreas Bett, Institutsleiter des Fraunhofer ISE.

Die verklagten Unternehmen haben die in Europa und den USA durch Patente geschützte HERIC®-Topologie ohne Zustimmung der Fraunhofer-Gesellschaft verwendet. Mit allen Unternehmen konnten außergerichtliche Einigungen erzielt werden, die unter anderem eine entgeltliche Lizenzierung der HERIC®-Topologie umfassen. Durch die Einigungen konnten die verklagten Unternehmen ein drohendes Verkaufsverbot ihrer Produkte abwenden.

Die Fraunhofer-Gesellschaft legt großen Wert auf die Beachtung ihrer IP-Rechte und ist auch bereit, diese gerichtlich durchzusetzen. Die Fraunhofer-Gesellschaft sieht sich hierzu auch ihren redlichen Lizenznehmern gegenüber verpflichtet. Wie die Verletzungsverfahren gezeigt haben, hätte es sich für die betroffenen Unternehmen auch wirtschaftlich gelohnt, sich frühzeitig um eine Lizenz zu kümmern.

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