Gesundheit & Medizin

Maskenpflicht in den Arztpraxen unverzichtbar

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung hat in ihrer Sitzung am Mittwoch die politisch Verantwortlichen gebeten und eindringlich aufgefordert, in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen die Maskenpflicht beizubehalten solange die Entwicklung der Pandemie dies erfordert. *

In seinem Vortrag wählte KVBW-Vorstandschef Dr. Norbert Metke deutliche Worte: „Wir finden dieses alleine durch einzelne Koalitionspartner in Berlin zu verantwortende Rumgeeiere um die Maskenpflicht unsäglich und inakzeptabel. Arztpraxen und Krankenhäuser sind keine Orte des Rechtsanspruches der coolen Lebensfreude, sondern Orte vulnerabler Personen. Diese zu schützen und alle Beschäftigten in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen vor Infektion und Arbeitsausfall zu bewahren, muss zum Erhalt der Versorgung oberstes Primat sein. Alles andere ist nicht akzeptierbar.“ Metke weiter: “Es kann doch nicht sein, dass der Bund letzte Woche am Freitag im Schnelldurchlauf ein Gesetz durchpeitscht, was unausgegoren ist und unsere Mitglieder in den Praxen am Freitagnachmittag noch nicht wissen, wie sich die Rechtslage am Montag früh darstellt. Wir halten es ebenfalls für unwürdig, dann dem Land über das Wochenende den Schwarzen Peter zuzuschieben und Übergangsfristen zu erlassen, die wiederum nur ein paar Tage Gültigkeit haben und dann auch die Kompetenzen auf das Land und die Gesundheitsämter vor Ort zu verteilen. Wenn man einen Plan erstellen möchte, wie man am besten Chaos zu Lasten der Kranken stiftet, dann genau so.“ Dementsprechend groß sei der Unmut unter den Mitgliedern gewesen.

Sein Vorstandskollege Dr. Johannes Fechner berichtete: „In den Praxen hat das Vorgehen des Bundes einfach nur ungläubiges Staunen ausgelöst. Wie man angesichts der hohen Inzidenzen und der Aufgabe, die nun zusätzlich durch die Ukraine-Flüchtlinge auf die Praxen zukommt, überhaupt auf die Idee kommen kann, für die Arzt- und Psychotherapeutenpraxen nicht den maximal möglichen Schutz vorzugeben, erschließt sich nicht. Wir können das Land und die Gesundheitsämter nur bitten, seine Möglichkeiten auszuschöpfen und weiterhin für Klarheit zu sorgen, was die Maskenpflicht in den Praxen angeht.“

Über Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

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