Reisen & Urlaub

It’s my first time: Zehn wertvolle Urlaubstipps für Mietwagen-Neulinge

Endlich die ultimative Flexibilität in den Ferien erleben: Aus Flieger oder Bahn ausgestiegen, wollen Urlauber unmittelbar in die sorglose, freie Zeit starten. Bei einem vor Abreise gebuchten Mietwagen lässt sich der Schlüssel direkt abholen. Somit steht dem Gefühl von Freiheit nichts mehr im Wege. Egal, ob Reisende das nächste Abenteuer suchen oder die Landschaft entspannt vorbeirauschen lassen – ein Mietwagen sorgt für optimale Mobilität. Kinder, Haustiere und schweres Gepäck springen allesamt an Bord. Der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars gibt zehn Expertentipps für all diejenigen, die zum ersten Mal ein Urlaubsauto mieten. Freie Fahrt voraus für alle Youngster und Neulinge, die sich bisher lieber kutschieren ließen.

1. Wie erhalte ich meinen perfekten Mietwagen?

Nach der Buchung von Unterkunft und Flug machen sich Urlauber häufig als nächstes auf die Suche nach dem passenden Auto. Dabei steht an erster Stelle, zunächst die Angebote für Mietwagen auf ihre Seriosität zu überprüfen. Um vor Ort tatsächlich das gewünschte Fahrzeug zu erhalten, ist es das A und O, nur bei professionellen Anbietern zuzuschlagen. Dabei hilft – neben Bewertungsportalen – auch ein Blick auf den Unternehmenssitz im Impressum. Hier sehen Kunden sofort, ob die Firma aus der Heimat stammt und dessen Ansprechpartner somit die Landessprache sprechen. Besonders, wenn das Auto extrem günstig erscheint, heißt es genauer hinsehen. Denn auch auf dem Mietwagen-Markt gibt es das ein oder andere schwarze Schaf.

2. Was muss ich bei der Wahl der Fahrzeugkategorie beachten?

Bei den allermeisten Mietwagen-Anbietern stehen bei der Buchung eines Autos sogenannte Fahrzeugkategorien zur Wahl. Das bedeutet, dass eine Kategorie verschiedene Modelle diverser Automarken beinhaltet, keine fest definierten einzelnen Autos. Der im Buchungsprozess für eine Fahrzeugkategorie symbolhaft dargestellte Wagen dient daher lediglich als Beispiel. Oft haben Kunden übrigens auch vor Ort Glück, wenn der Anbieter alle Modelle der gebuchten Kategorie an andere Reisende vermietete. In dem Fall erhalten sie meist ein gratis Upgrade in die nächsthöhere Klasse. Dabei gilt es sich zu vergewissern, dass dieses tatsächlich kostenfrei ist.

3. Wann buche ich meinen Mietwagen idealerweise?

Am besten buchen Neulinge ihren fahrbaren Untersatz ganz einfach so früh wie möglich – also in aller Ruhe zuhause. Nur so gehen Urlauber sicher, dass vor Ort ein Wagen der gewünschten Kategorie zu den vereinbarten Konditionen bereitsteht. Zudem ergibt sich vor der Buchung die Gelegenheit, Angebote und ihre Bedingungen zu vergleichen. Am Urlaubsort angekommen verspüren nur die wenigsten Lust darauf, detaillierte Vertragsbedingungen zu studieren. Zumal im Ausland vielleicht noch Verständigungsprobleme dazukommen. Insbesondere in diesem Jahr explodieren die Mietwagen-Preise aufgrund eines Fahrzeugmangels auf Seiten der Vermieter. Da die Kosten durch eine hohe Nachfrage noch weiter steigen, spart eine frühe Buchung auch bares Geld. Oft gibt es die Option einer kostenlosen Stornofrist. Diese gilt es auf dem Schirm zu behalten, um den Kauf im Notfall noch rechtzeitig abzubrechen.

4. Welche Versicherung ist die richtige?

Prinzipiell empfiehlt sich für alle Mietwagen-Interessenten ein möglichst umfangreiches Leistungspaket für den Fall der Fälle. Denn das beste Schnäppchen taugt nicht, wenn schon der kleinste Kratzer hohe Folgekosten verursacht. Von größeren Schäden ganz zu schweigen. Eine Vollkasko-Versicherung inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung, ein KFZ-Diebstahlschutz sowie eine landesübliche Haftpflichtdeckungssumme von zwei Millionen Euro gelten als Mindestmaß. Darüber hinaus gilt es darauf zu achten, dass die Versicherung auch Schäden an Glas, Dach, Reifen, Unterboden und Kupplung enthält. Große Inklusive-Pakete gehen noch einen Schritt weiter. Sie decken beispielsweise auch Abschleppkosten, Schadenbearbeitungsgebühren oder den Verlust von Fahrzeugschlüsseln und -papieren mit ab.

5. Zwischen welchen Zahlungs- und Kautionsmöglichkeiten kann ich wählen?

Es gibt diverse sichere Zahlungsmöglichkeiten, die bei Abschluss eines Mietwagen-Vertrags zur Wahl stehen. Dazu zählt der Kauf auf Rechnung genauso wie das SEPA-Lastschriftverfahren oder eine Bezahlung per Kreditkarte, PayPal, Amazon Pay oder paydirekt. Vor Ort hinterlegt der Fahrer dann noch eine Kaution. Damit sichert sich der Vermieter bezüglich etwaiger Schäden, Strafzetteln oder vergessenen Tankens vor Rückgabe ab. In der Regel verlangen die Anbieter dafür eine Kreditkarte, ausgestellt auf den Namen des Mieters. Es gibt aber auch viele Mietwagenfirmen, die eine Kaution bar oder via Girocard akzeptieren – das gilt es vorab zu klären. Einige Qualitätsvermieter bieten auch die Option, ohne Kaution anzumieten.

6. Wo stecken potenzielle Kostenfallen?

Bevor ein Mietwagen-Neuling auf „Buchen“ klickt, heißt es, vier wichtige Punkte zu checken. Das passende Versicherungspaket, lokale Steuern oder Gebühren, Kilometerregelung und Kosten für Zusatzfahrer. Denn diese Regelungen führen ansonsten möglicherweise zu versteckten, nachträglichen Zahlungen. Darüber hinaus kosten Jungfahrer unter 25 Jahren nicht selten mehr. Spezielle Ausstattung wie Kindersitze gilt es vorab anzumelden. Ein Miet-Tag beträgt immer 24 Stunden, wer mit Verspätung abgibt, zahlt einen vollen Tag zusätzlich. Auch bei den Tankregelungen gibt es Fallen. Die fairste Variante besagt, dass die Rückgabe mit der gleichen Benzinmenge erfolgt wie bei Annahme. Voll abholen und wieder vollgetankt zurückgeben lautet dabei die häufigste Variante.

7. Welche Kosten könnten mich vor Ort erwarten?

Eine professionelle Mietwagen-Buchung inkludiert im angezeigten Gesamtpreis bereits alle Versicherungen und Gebühren. Wenn dies nicht der Fall ist, heißt es, das Angebot mit Vorsicht zu betrachten. Denn dann besteht die Möglichkeit, dass bei einem Versicherungsabschluss vor Ort noch einmal sehr hohe Zusatzkosten anfallen. Die Augen aufzuhalten gilt es auch bei abgekoppelten Versicherungen, wie Vergleichsportale sie anbieten. Denn diese verteuern häufig die Anmietung enorm.

8. Was gibt es bezüglich Verkehrsregeln zu beachten?

Für Reisende gilt es, sich vor dem Start in den Urlaub unbedingt zu informieren, welche Verkehrsregeln am Ziel gelten. Diese sind länderspezifisch und variieren mitunter stark. In Österreich oder in der Schweiz brauchen Urlauber für Fahrten auf der Autobahn – anders als in Deutschland – eine Vignette. Und in einigen Ländern herrscht Linksverkehr – wie beispielsweise in Südafrika, England, Uganda oder Australien. Urlauber stellen sich am besten schon vor dem Trip darauf ein. Auch Grundregeln, wann der Fahrer das Licht einschaltet, legen einige Länder anders aus als in der Heimat. Mitunter in Schweden bleiben die Scheinwerfer auch tagsüber verpflichtend an.

9. Was muss ich bei der Fahrzeugabholung berücksichtigen?

Wer den Schlüssel zu einem Mietwagen überreicht bekommt, checkt zunächst einmal eventuelle Vorschäden am Auto. Optimalerweise trägt er sie gemeinsam mit dem Vermieter in ein Protokoll ein. Zusätzlich empfiehlt es sich für den Mieter, Fotos oder ein Video von eventuellen Vorschäden zu machen. Ein besonderes Augenmerk bei der Inspektion liegt auf Lack, Windschutzscheibe und Reifenprofil. Vor allem in Ländern mit vielen Schotterwegen ist es hierbei ratsam, ein oder besser zwei Ersatzreifen an Bord zu haben. Ein letztes Foto hält zudem den Kilometerstand bei Abholung fest. Auch von Seiten des Mieters sind zwingend Angaben und Dokumente notwendig. Dazu zählen der Personalausweis, Führerschein und die Buchungsbestätigung. Je nach gewählter Kautionsvariante gehört auch die Kreditkarte dringend dazu.

10. Was muss ich bei der Fahrzeugrückgabe beachten?

Für eine reibungslose Rückgabe gibt es abschließend noch ein paar wenige Dinge zu berücksichtigen. Um das Auto erneut auf eventuelle Schäden zu überprüfen, hält ein Mitarbeitender des Mietwagen-Anbieters das Ergebnis fest und dokumentiert es. Um unnötige Zusatzkosten für eine One-Way-Miete zu vermeiden, bringen Mieter ihr Auto dort wieder zurück, wo sie es auch abholten. Zudem empfiehlt es sich, den letzten Tankbeleg sowie eventuell vor Ort abgeschlossene Verträge aufzubewahren. Damit haben Mieter einen Nachweis für den Fall der Fälle.

Über die Sunny Cars GmbH

Sunny Cars ist der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter. Rund 140 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich arbeiten für das Unternehmen, das seinen Kunden für über 120 Länder weltweit ein einzigartiges Reiseerlebnis ermöglicht. Der Service-Champion bietet mit der Rundum-Sorglos-Garantie nicht nur das umfangreichste Inklusive-Paket auf dem Markt an, sondern erfüllt mit dem Online-Urlaubsbegleiter Sunny2go auch während der Reise Kundenwünsche. Mit einem aktuell kostenfreien Rücktrittsschutz sind die Mietwagen-Buchungen bei Sunny Cars bis kurz vor Anmietung stornierbar, die Zahlungen werden schnell und in voller Höhe erstattet.

Sämtliche Mietwagen-Angebote von Sunny Cars sind inklusive Sunny2go über jedes stationäre oder Online-Reisebüro, über die Webseite https://www.sunnycars.de sowie telefonisch unter 089 – 82 99 33 900 zu buchen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sunny Cars GmbH
Paul-Gerhardt-Allee 42
81245 München
Telefon: +49 (89) 829933-900
Telefax: +49 (89) 829933-66
http://www.sunnycars.de

Ansprechpartner:
Marion Krimmer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 179190-16
E-Mail: sunnycars@wilde.de
Katrin Engelniederhammer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 179190-16
E-Mail: sunnycars@wilde.de
Thorsten Lehmann
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 829933-80
E-Mail: t.lehmann@sunnycars.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel