Verbraucher & Recht

Nur fünf Stundenkilometer zu schnell – keine Mithaftung des Unfallopfers

Bei Unfällen haftet der Geschädigte nicht allein schon deshalb mit, weil er lediglich fünf km/h zu schnell war. Voraussetzung ist, dass sich diese Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf den Unfall ausgewirkt hat. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 11. November 2021 (AZ: 14 S 166/20).

Der Beklagte hatte der Klägerin die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall. Dafür erhielt sie bereits 75 % ihres Schadens ersetzt. Die Versicherung des Beklagten sah ein Mitverschulden der Klägerin von 25 %. Sie begründete dies mit der Geschwindigkeitsüberschreitung der Klägerin.

Nachdem das Amtsgericht die Klage auf die letzten 25 % Schadensersatz noch abgewiesen hatte, war die Klägerin vor dem Landgericht erfolgreich. Es entschied, dass die Klägerin Anspruch auf 100 % Schadensersatz hat. Zwar sei die Klägerin statt der erlaubten 30 km/h mit ca. 35 km/h gefahren, diese Überschreitung der Geschwindigkeit führe jedoch nicht zu einer Mithaftung der Klägerin. Sie hätte den Unfall auch nicht mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit vermeiden können. Die so genannte Reaktionszeit sei laut Gutachten bereits „aufgebraucht“ gewesen. Aufgrund des schweren Verkehrsverstoß des Beklagten tritt die allgemeine Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Klägerin vollständig zurück.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Ansprechpartner:
DAV-Pressestelle
Telefon: +49 (30) 726152-135
E-Mail: presse@anwaltverein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel