Reisen & Urlaub

Blechschaden, Panne, Blitzer: Richtiges Verhalten für Mietwagen-Fans bei Unfällen und Missgeschicken im Urlaub

Ärger im Paradies: Die schönste Zeit des Jahres beginnt, nichts liegt dabei ferner als Stress und Scherereien. Doch wie auch auf den heimischen Straßen, kommt es auch auf Autofahrten in den Ferien ab und an zu Malheurs. Vom Strafzettel über Blitzer bis zum Zusammenstoß – einmal nicht richtig aufgepasst, schon entstehen ärgerliche Folgen. Der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars gibt wichtige Tipps, wie sich Reisende bei Unfällen und Missgeschicken mit dem Mietwagen richtig verhalten.

Das „Knöllchen“

Ärgerlich: Urlauberinnen und Urlauber kehren nach einem entspannten Ausflug zum Mietwagen zurück und entdecken einen Zettel an der Windschutzscheibe. Doch in der Regel ist das Verfahren mit fristgerechter, vollständiger Zahlung des genannten Betrags schnell und ohne Zusatzkosten beendet. Für Reisende mit einem Mietwagen gilt es, zu beachten, dass bei Strafzetteln meist auch Bearbeitungsgebühren für die Bußgelder anfallen. Die Höhe dieser Gebühr legt der Anbieter im Mietvertrag fest, daher schwankt diese je nach Vermieter. In einigen Fällen liegt die Bearbeitungsgebühr sogar höher als das eigentliche Bußgeld. Also am besten im Voraus checken, wo sich erlaubte Parkbereiche befinden.

Einmal lächeln bitte

Von unterwegs haben Reisende gerne zahlreiche Erinnerungsfotos. Jedoch ungern am Steuer. Auch, wer Bekanntschaft mit einem örtlichen Blitzer macht, kommt um ein Bußgeld oder ein etwaiges Fahrverbot nicht herum. Doch, da die Zulassung des Fahrzeugs auf die Autovermietung läuft, wendet sich die Bußgeldstelle meist zuerst an diese. Der Vermieter leitet dann in der Regel die Daten der Mieterin oder des Mieters direkt an die Bußgeldstelle zur Abwicklung weiter..

Plötzlich Panne

Reifenschaden, Batterieausfall oder ächzende Motorgeräusche. Im Falle einer Autopanne gilt vor allem: Ruhe bewahren. Nach Möglichkeit entfernen Reisende den Wagen umgehend von der Fahrbahn, stellen ein Warndreieck auf und ziehen die Warnweste an. Wichtig: Auf jeden Fall beim Pannenfahrzeug bleiben. Nach dem Sichern der Unfallstelle rufen Mietwagenfahrerinnen und Mietwagenfahrer zunächst den Pannendienst oder den Vermieter, um sich Instruktionen zum weiteren Vorgehen einzuholen. Die Nummer findet sich im Normalfall im Mietvertrag, den Fahrzeugpapieren oder auf einem Aufkleber im Wagen. Anschließend überprüft ein Mechaniker vor Ort, ob sich der Fehler sofort beheben lässt. Bei einem größeren Schaden hilft der Abschleppdienst. Im nächsten Schritt benachrichtigen verunfallte Reisende bei Pannen den Vermieter vor Ort. Dieser organisiert, falls nötig, einen Ersatzwagen. Bei Rückgabe des beschädigten Wagens an den Vermieter gilt es, einen unterschriebenen Schadensbericht zu erhalten. Hierzu empfiehlt es sich, den Mietvertrag, den Kautionsbeleg und den Nachweis über die Selbstbeteiligung aufzubewahren.

Unfall – Vorgehen, Schuldfrage und Kosten

Bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen oder Verkehrsteilnehmern verständigen Urlauberinnen und Urlauber im Falle verletzter Personen zunächst einen Arzt und anschließend die örtliche Polizei. Diese erstellt einen Unfallbericht. Dafür gilt es, Beweise zu sichern und Daten auszutauschen. Wichtig hierbei ist die Schuldfrage, die am besten stets die Polizei klärt. Mietwagenfahrerinnen und -fahrer geben auf keinen Fall sofort ein Schuldeingeständnis ab. Tragen sie eine Teilschuld, übernimmt die Versicherung eventuell nicht alle Kosten. Die Übernahme der Unfallkosten hängt von den gebuchten Versicherungspaketen im Mietvertrag des Urlaubsautos ab. Prinzipiell empfiehlt sich für alle Mietwagen-Interessenten ein möglichst umfangreiches Leistungspaket für den Fall der Fälle. Eine Vollkasko-Schutz inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung, ein KFZ-Diebstahlschutz sowie eine landesübliche Haftpflichtdeckungssumme von zwei Millionen Euro gelten als Mindestmaß. Die Rundum-Sorglos-Garantie von Sunny Cars deckt zudem weitere Kosten ab. Das Paket enthält beispielsweise die Abschleppkosten, die Unfallbearbeitungsgebühr sowie Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden inklusive Ölwanne und Kupplung. Im Mietpreis ebenfalls inklusive ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Der Unfallbericht der Polizei und ein Schadensbericht vom Vermieter sind hierbei hilfreiche Dokumente.

In all diesen Fällen gilt: Besser Vorsicht als Nachsicht, um sich unnötigen Ärger und teure Extras im Urlaub zu ersparen.

Über die Sunny Cars GmbH

Sunny Cars ist der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter. Rund 140 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich arbeiten für das Unternehmen, das seinen Kunden für über 120 Länder weltweit ein einzigartiges Reiseerlebnis ermöglicht. Der Service-Champion bietet mit der Rundum-Sorglos-Garantie nicht nur das umfangreichste Inklusive-Paket auf dem Markt an, sondern erfüllt mit dem Online-Urlaubsbegleiter Sunny2go auch während der Reise Kundenwünsche. Mit einem aktuell kostenfreien Rücktrittsschutz sind die Mietwagen-Buchungen bei Sunny Cars bis kurz vor Anmietung stornierbar, die Zahlungen werden schnell und in voller Höhe erstattet.

Sämtliche Mietwagen-Angebote von Sunny Cars sind inklusive Sunny2go über jedes stationäre oder Online-Reisebüro, über die Webseite https://www.sunnycars.de sowie telefonisch unter 089 – 82 99 33 900 zu buchen.

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