Gesundheit & Medizin

Mehr Konsistenz und Planbarkeit im DiGA-Zulassungsverfahren

Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 gibt es Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, als neue Versorgungsangebote. Mehr als 30 DiGA wurden mittlerweile in das Verzeichnis des BfArM aufgenommen. Doch das Zulassungsverfahren stellt die Hersteller vor immer neue Herausforderungen. Zuletzt gab es kaum Neuaufnahmen, hingegen stieg die Zahl der Streichungen. Für viele DiGA-Hersteller wird eine Streichung aus dem Verzeichnis zum Existenzrisiko: Die meisten verfügen nicht über ausreichend Mittel, langwierige und kostenintensive Widerspruchs- und Klageverfahren zu überbrücken. Die Folgen sind Entlassungen von Mitarbeitenden oder gar Insolvenzen.

Als Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) sehen wir Nachbesserungsbedarf im Bewertungsverfahren. Mehr dazu in unserem aktuellen Positionspapier.

ZUM POSITIONSPAPIER

Über den Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung ist der maßgebliche Branchenvertreter für E-Health-Unternehmen in Deutschland. Er wurde im Dezember 2019 gegründet und vereint über 170 E-Health-Unternehmen. Mehr Informationen erhalten Sie unter digitalversorgt.de sowie auf LinkedIn und Twitter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 1
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 629384-94
Telefax: +49 (30) 629384-96
http://svdgv.de/

Ansprechpartner:
Julian MIlde
Ada Health GmbH
Telefon: +49 (30) 629384-94
E-Mail: Julian.Milde@digitalversorgt.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel