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Was hat Low-Code mit dem § 823 BGB zu tun und wann müssen auch Privatpersonen ein Baumkataster führen?

Laut § 823 BGB haften Baumbesitzer für Schäden, die durch ihre Gehölze verursacht werden. Demzufolge müssen sie ein Baumkataster führen, in welchem die regelmäßigen Kontrollen der Standsicherheit protokolliert sind.

Sollten gefährdete Bäume nicht sofort gefällt werden können, müssen diese mit Warnhinweisen versehen werden. Die Gefahr, dass überhängende Zweige oder kaputte Äste einen Menschen verletzen oder eine Sache beschädigen ist groß.

Aus diesem Grund besteht für Baumbesitzer die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, durch welche dieser dafür Sorge tragen muss, dass niemand zu Schaden kommt.

Wir haben einen digitalen Helfer entwickelt, mit dem ein Baumkataster geführt werden kann. Die Dokumentation von folgenden Informationen ist besonders wichtig:

 -Allgemeine Daten wie die Höhe, Durchmesser der Krone sowie des Stammes.
 -Die Vitalität des Baumes und der allgemeine Zustand.
 -Die Symptome der Wurzel und deren Zustand.
 -Die Symptome des Stammes und dessen Zustand.
 -Die Symptome der Krone und dessen Zustand.
 -Ein Prüfungsintervall für die nächste Prüfung muss eingestellt werden.
 -Schäden müssen schriftlich und über Fotos dokumentiert werden.

Gibt es schwerwiegende Symptome und somit einen gefährlichen Zustand, müssen Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert werden.

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