Freizeit & Hobby

Bewerbungsfrist noch bis 17. März

Wer schon immer gerne Schwäbische Waldfee werden wollte, hat jetzt noch die Chance seinen Hut in den Ring zu werfen. Bis zum 17. März 2023 haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich zu bewerben. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Wohnsitz oder der Lebensmittelpunkt der Bewerberin in einer der Mitgliedskommunen des Schwäbischen Waldes liegt und sie volljährig ist. Wer also mit Freude und Begeisterung für die herrliche Natur und die schöne Heimat werben möchte, sollte die Gelegenheit jetzt beim Schopfe packen. Mit etwas Glück geht es direkt zum Feenstaub.

Die Schwäbische WaldFee-Kommunen freuen sich auf die Bewerbungen, die direkt an die jeweilige Heimatkommune zu richten sind.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen gibt es bei der jeweiligen Schwäbischer Wald Kommune im Rathaus oder unter www.schwaebischerwald.com.

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