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Hinweisgeberschutzgesetz – Wie Unternehmen Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen künftig schützen müssen (Webinar | Online)

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Voraussichtlich im April 2023 wird es in Kraft treten. Unternehmen müssen ab dann interne Meldestellen einrichten, damit Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen Missstände melden können. Mit dem Gesetz setzt die Regierung die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht um. Was es nun zu beachten gilt und welche Lösungen wir Ihnen bieten können, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.

Auf diese Fragen liefern wir Ihnen Antworten:

  • Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wann tritt es in Kraft?
  • Welche Unternehmen müssen eine Hinweisgebermeldestelle einrichten?
  • Wie richten Unternehmen eine gesetzeskonforme Hinweisgeberstelle ein?
  • Wie muss mit einem Hinweis umgegangen werden? Muss ich auch anonymen Hinweisen nachgehen?
  • Welche Vorteile kann ein Hinweisgebermeldesystem für mein Unternehmen haben?
  • Womit müssen Unternehmen rechnen, die keine interne Meldestelle einrichten?

Referentin/Referent:

Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht
  • zertifizierter Compliance Officer (C.H. Beck)

Alexander Littich, LL.M.

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Betriebswirt (FH) Controlling und Steuern

Anmeldelink:

Hinweise zum Seminar:

  • Plattform: GoToWebinar, keine Software Installation notwendig
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum Seminar.
  • Die Teilnahme ist kostenfrei.
  • Das Seminar ist live und Sie können über einen Chat Fragen stellen.
  • Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten automatisch nach 1-2 Tagen den Link zur Aufzeichnung des Seminars.

Eventdatum: Mittwoch, 15. März 2023 11:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

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