Bauen & Wohnen

Energieversorger müssen maximalen Steuervorteil an Verbraucher weitergeben!

„Wir fordern die Energieversorger dringend auf, ihre Gas- und Fernwärmekunden maximal zu entlasten, indem sie die reduzierte Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme so an die Endverbraucher weitergeben, dass die größtmögliche Entlastung erreicht wird. Obwohl die Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt wurde und bei den Versorgern nur ein durchlaufender Posten ist, lassen sie ihre Kunden bislang häufig nur in viel zu geringem Umfang daran teilhaben. Unser gemeinsamer Appell geht an alle Energieversorger in Deutschland, das kundenfreundliche Stichtagsmodell für das Jahr 2022 anzuwenden und damit die ohnehin finanziell gebeutelten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiekrise zu entlasten.“ Dazu rufen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam auf.

Die Energieversorger können die Gas- und Fernwärmekosten nach zwei verschiedenen Modellen abrechnen: Beim kundenfreundlichen Stichtagsmodell wird der verminderte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf die komplette Jahresabrechnung 2022 angewendet, wenn die Jahresabrechnung auf einen Stichtag nach dem 30. September 2022 fällt. Beim sogenannten Zeitscheibenmodell wird dagegen die Entlastung nur ab Oktober 2022 weitergegeben.

„In dieser belastenden Preiskrise kommt es bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf jeden Euro an. Deshalb müssen die Energieversorger reagieren und die maximale Entlastung an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Zumal sich die Umsatzsteuerentlastung der Bundesregierung nicht an die Versorger richtet, sondern an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Jetzt müssen sie auch davon profitieren“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

„Gerade Mieterinnen und Mieter mit mittleren und niedrigen Einkommen sind durch die gestiegenen Energiepreise besonders stark betroffen. Die Energiekonzerne und Stadtwerke müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Umsatzsteuersenkung jetzt auch umsetzen, alles andere wäre unsozial und vor dem Hintergrund bevorstehender massiver Preiserhöhungen bei vielen Mieterinnen und Mietern nicht vertretbar“, sagt Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des DMB.

„Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen hoffen auf die Vernunft der Energieversorger. Die Anwendung des Stichtagsmodells führt zu einer zusätzlichen Entlastung der Mieterinnen und Mieter sowie aller anderen Endverbraucher und entspricht vom Volumen in etwa der Entlastung des Dezemberabschlags. Die Energieversorger müssen hier dringend einlenken“, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW.

Weitere Informationen für Energieversorger zur Weitergabe der Umsatzsteuersenkung sind hier online abrufbar.

Über den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 82403-0
Telefax: +49 (30) 82403-199
http://www.gdw.de

Ansprechpartner:
Andreas Schichel
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 82403150
Fax: +49 (30) 82403159
E-Mail: schichel@gdw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel