Gesundheit & Medizin

Chronische Erschöpfung (CFS) und Fibromyalgie führen meist zu einem Grad der Behinderung

Betroffene mit einem Erschöpfungssyndrom (CFS/ME) oder einer Fibromyalgie sind erheblich in ihrer Alltagsführung eingeschränkt. Deshalb steht ihnen in den meisten Fällen ein Grad der Behinderung zu, mit dem sie Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können. Jedoch fallen die Bescheide des Versorgungsamtes oft nicht so aus, wie es die Patienten erwartet hätten. Nach Auffassung des Leiters der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu CFS und Fibromyalgie, Dennis Riehle (Konstanz), liegt das auch an einer falschen und nicht abgestuften Erwartungshaltung: „Jedes Krankheitsbild muss in Relation zu anderen Gesundheitsstörungen gesetzt werden, damit Entscheidungen gerecht sind und eine weitere Differenzierung stattfinden kann. Auch wenn natürlich die subjektiven Leiden und empfundenen Lasten bei CFS und Fibromyalgie groß sind, muss letztlich auch Platz für schwerwiegendere Erkrankungen bleiben“, erklärt der 37-jährige Sozialberater, der dabei auch auf die Rechtsprechung verweist: „Regelhaft wird man bei CFS und Fibromyalgie nur selten über einen Grad der Behinderung von 30 bis 40, in Ausnahmen auch auf 50, hinausgehen können. Auf der von 0 bis 100 in Zehnerschritten aufgeteilten Skala bleibt somit Platz nach unten und oben. Diese Haltung haben auch Gericht bestätigt, sodass es nur in Einzelfällen zu einer höheren Einklassifizierung kommen kann“, sagt Dennis Riehle, der seit 2014 selbst an CFS und Fibromyalgie erkrankt ist und aus der Beratung von mittlerweile rund 5.000 Betroffenen weiß, dass es weniger auf den Namen der Krankheit, sondern viel eher auf die Ausprägung der Beeinträchtigungen ankommt: „Eine Diagnose allein führt noch nicht zu einer möglichen Behinderteneigenschaft und rechtfertigt sie auch nur dann, wenn eine Einschränkung der Teilhabe am täglichen Dasein vorliegt“.

Riehle macht insbesondere darauf aufmerksam, dass gerade die verbliebenen Möglichkeiten zur privaten, sozialen und beruflichen Partizipation und die Einschränkung der Lebensführung für die Bemessung des Grades der Behinderung (GdB) maßgeblich sind: „Wenn man auf das CFS und die Fibromyalgie schaut, sind hierbei also besonders die Ausprägung der Schmerzintensität und ihre Auswirkungen auf die Beweglichkeit, die Konzentration und die mentale Verfassung von Belang. Daneben wird sicherlich geprüft, inwieweit die Erschöpfung auch die Konzentration, Aufmerksamkeit, Mobilität und die psychische Schwingungsfähigkeit beeinflussen. Wenn die Beschwerden dabei über die Ausmaße eines psychovegetativen Belastungssyndroms hinausgehen und beispielsweise neurologische Befunde oder organische Korrelate vorliegen, kann sich der GdB im Einzelfall natürlich erhöhen. Das ist gleichsam dann, wenn zu CFS oder Fibromyalgie noch weitere Erkrankungen aus anderen Funktionsbereichen hinzukommen. Insgesamt ist es stets eine sehr individuelle Angelegenheit, sodass sich pauschale Prognosen darüber, welcher Behindertengrad erreicht werden kann, kaum beantworten lassen. Widerspruch gegen einen Bescheid des Amtes lohn sich dann, wenn wesentliche Aspekte der Krankheit in der Bewertung ausgelassen wurden oder maßgebliche Informationen aus Arztbriefen unberücksichtigt blieben. Dafür muss es jedoch auch solche medizinischen Atteste geben, die beim Antrag bereits eingereicht werden sollten. Es obliegt also dem Patienten auch eine gewisse Mitwirkungspflicht, beim behandelnden Arzt die eigene Symptomatik vollständig und ausführlich darzulegen und danach auf eine angemessene Befundung abzustellen. Wenn sich der Sachbearbeiter ein umfassendes Bild des jeweiligen Krankheitsverlaufes machen kann und in der Lage ist, die Funktionseinschränkungen klar zu bemessen, ist die Aussicht auf gute Ergebnisse recht hoch“.

Die Mailberatung der Selbsthilfeinitiative ist bundesweit kostenlos über www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.

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