Bauen & Wohnen

FRK und GdW beschleunigen mit gemeinsamer Musterregelung den Ausbau von Glasfaser-Inhouse-Netzen

  • Errichtung kostenfreier FTTH-Netze für GdW-Wohnungsunternehmen
  • hohe strategische Flexibilität für Netzbetreiber und Wohnungswirtschaft
  • praxistaugliches Open Access sorgt für Netzauslastung und hohe  Umsätze

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben für den Netzausbau mit Glasfaser innerhalb von Gebäuden (FTTH) einen gemeinsamen Muster- Rahmenvertrag entwickelt. Der Vertrag beruht auf der langjährigen Partnerschaft der im GdW organisierten Wohnungsunternehmen und den zahlreichen kleinen und mittelständischen Netzbetreibern des FRK, die auf der Netzebene 4 (NE4) in Gebäuden aktiv sind. Der neue Vertrag spiegelt insbesondere den Gedanken des Open Access wider.

Über ein Jahr haben Vertreter des FRK und des GdW miteinander verhandelt. „Wir freuen uns nunmehr, dass unsere intensiven Gespräche zu einem herausragenden Ergebnis geführt haben“, erklärt FRK-Vorstandsmitglied und -Verhandlungsführer Uwe Rehnig. „Das Ergebnis ermöglicht es der Wohnungswirtschaft, sich von ihrem langjährigen mittelständischen NE4-Partner kostenlose vier-Faser-Glasfaser-Inhouse-Netze errichten und diese dauerhaft betreiben zu lassen.“

GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Der Glasfaser-Ausbau in Deutschland kann nur gelingen, wenn Netzbetreiber die Vielfalt und individuellen Anforderungen der Wohnungswirtschaft verstehen und ihre Verträge, Technik und Kommunikation darauf zuschneiden. Insofern ist die gemeinsam erarbeitete Musterregelung von GdW und FRK ein Erfolg für die Wohnungswirtschaft und deren Mieter, aber ebenso ein starkes Zeichen für Wettbewerb und die Innovationskraft mittelständischer Anbieter“.

Flexibilität für individuelle Lösungen

Der Muster-Rahmenvertrag bietet beiden Parteien ein Höchstmaß an Flexibilität für bilaterale Verhandlungen. So heben GdW und FRK hervor, dass die Rahmenvereinbarung Optionen für einen vollständigen Eigentumsübergang der Gebäudenetze auf das Wohnungsunternehmen vorsehe und somit für Wohnungsunternehmen vielfältige Strategien für eine langfristige Medienversorgung offenstehen. Axel Gedaschko: “Dazu gehört unter dem Stichwort “Digitales Gebäude” eine für unsere Mitglieder unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit einer Glasfaser für wohnungswirtschaftliche Zwecke.”

Zu den einzelnen bilateral zwischen Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen zu klärenden Punkten enthält der Rahmenvertrag Erläuterungen sowie unterschiedliche Varianten für verschiedene Regelungen. Dadurch ermöglicht der Vertrag individuelle Absprachen, die die jeweiligen individuellen Bedürfnisse zwischen Wohnungswirtschaft und Netzbetreiber berücksichtigen. Darüber hinaus stellt der GdW ein separates Erläuterungspapier zur Verfügung.

Open Access steigert den Umsatz

Ein besonderes Augenmerk wurde bei den Vertragsverhandlungen auf Open Access gelegt. Dies gewährleistet die Öffnung der Netze für die Dienste Dritter, schafft eine hohe Netzauslastung und hohe Umsätze sowie macht den Überbau vorhandener Netze vor und im Gebäude durch Dritte überflüssig. „Open Access wird in diesem Muster-Rahmenvertrag wirklich gelebt“, erklärt Rehnig.

Über den FRK:

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) vertritt die Interessen vielfältiger, mittelständisch geprägter Unternehmen, die Antennen-, Kabel- und Breitbandkommunikations- anlagen zur Versorgung der Bevölkerung mit Ton- und Fernsehrundfunk sowie Breitband- kommunikationsdiensten betreiben. Als moderne Plattform für den Informationsaustausch und Interessenvertretung ermöglicht der FRK den Mitgliedern den Erhalt und Ausbau der eigenen Marktposition sowie die Sicherung berufsständischer Interessen. Auf dem jährlich veranstalteten Breitbandkongress bringt der FRK Wirtschaft und Politik zusammen, fördert deren Austausch und informiert über aktuelle technische sowie wirtschaftliche und politische Entwicklungen.

Weitere Informationen unter www.kabelverband-frk.de.

Über den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Weitere Informationen unter: www.gdw.de

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