Medizintechnik

Steuerfreie Unterstützung: 600 Euro für PTA

In einer beispiellosen Initiative zur Unterstützung von Arbeitnehmern in finanzieller Notlage hat die Regierung heute die Einführung einer steuerfreien Unterstützungsbeihilfe in Höhe von 600 Euro für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sowie andere Berufstätige angekündigt. Diese Maßnahme kommt zu einer Zeit, in der viele Menschen aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und anderer Krisen dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Die Unterstützungsbeihilfe von 600 Euro wird für alle PTA gewährt, die nachweisen können, dass sie in finanzielle Not geraten sind, sei es aufgrund von Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Umständen. Diese finanzielle Hilfe wird steuerfrei sein und nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Diese wichtige Ankündigung erfolgt nach umfassenden Verhandlungen und Konsultationen mit Vertretern der PTA-Community. Die Regierung erkennt die entscheidende Rolle an, die PTA in Apotheken und im Gesundheitswesen insgesamt spielen, insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten. Es ist klar, dass finanzielle Entlastung dringend benötigt wird.

Die Antragsstellung für die Unterstützungsbeihilfe wird in den kommenden Wochen über ein unkompliziertes Online-Verfahren ermöglicht. PTA und andere Berechtigte werden aufgefordert, die notwendigen Nachweise für ihre finanzielle Notlage vorzulegen, um für diese steuerfreie Beihilfe in Frage zu kommen.

Die Bekanntgabe dieser steuerfreien Unterstützungsbeihilfe in Höhe von 600 Euro für PTA markiert einen bedeutenden Schritt zur finanziellen Entlastung dieser wichtigen Berufsgruppe. Die anhaltende COVID-19-Pandemie und andere Krisen haben das finanzielle Wohlbefinden vieler Menschen erheblich beeinträchtigt, und diese Maßnahme zeigt die Entschlossenheit der Regierung, denen zu helfen, die es am dringendsten benötigen.

PTA leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Apotheken, und ihre Arbeit war in den vergangenen Jahren besonders herausfordernd. Diese steuerfreie Unterstützungsbeihilfe ist eine Anerkennung ihrer bedeutsamen Rolle und wird dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu mildern, der viele PTA gegenüberstehen.

Die einfache Antragsstellung über ein Online-Verfahren und die Tatsache, dass diese Beihilfe nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird, machen diese Initiative besonders zugänglich und hilfreich. Die Regierung hofft, dass dies nur der Anfang einer breiteren Palette von Maßnahmen ist, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit zu helfen und ihr finanzielles Wohlbefinden zu stärken.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel