Reisen & Urlaub

Unerfreuliche Entwicklung: Deutschland bei ausländischen Reisenden unbeliebter als vor Corona

Die Beliebtheit deutscher Städte und Regionen wird im Luftverkehr vor allem durch einen starken Incoming-Verkehr deutlich. Laut den aktuellen Daten der ADV-Fluggastbefragung gibt es einen Rückgang der ausländischen Passagiere, die Deutschland als Reiseziel wählen. Bis zur Corona-Krise wuchs der Anteil der sog. Incoming-Passagiere, sprich Reisende, die Deutschland besuchen und dafür das Flugzeug nutzen, stetig. Die aktuelle ADV-Erhebung zeigt: Nur noch jeder 5. Passagier an deutschen Flughäfen ist zu Gast in Deutschland. Im Vergleich der Jahre 2022 gegenüber 2017 fällt der Anteil ausländischer Reisender um 11 Prozent auf nur noch 23 Prozent des Gesamtpassagieraufkommens.

Hierzu erklärt Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer: „Gäste aus Europa und aus dem interkontinentalen Ausland sind eine wichtige Grundlage für die deutsche Tourismusbranche und Wirtschaft. Insbesondere die attraktiven Tourismus- und Metropolregionen in unserem Land profitieren normalerweise von einer guten Luftverkehrsanbindung. In dem starken Rückgang der Incoming-Passagiere zeigt sich das Dilemma im deutschen Luftverkehr. Hauptursache ist das unzureichende Angebot der Fluggesellschaften, die in Europa im „Point-to-Point“ unterwegs sind. Insbesondere die Low-Cost-Airlines meiden den immer teurer werdenden Standort Deutschland – zum Nachteil der Reisenden, die von Angebotslücken betroffen sind. Um eine Wettbewerbsgleichheit mit unseren europäischen Nachbarn zu erreichen, ist eine signifikante Reduzierung der Standortkosten erforderlich. Die negative Entwicklung bestärkt uns, eine Deckelung der Luftsicherheitskosten und der Flugsicherungsgebühren von der Bundesregierung einzufordern. In keinem Land Europas sind die regulativ bedingten Abgaben und Gebühren so stark gestiegen wie in Deutschland. Eine Verringerung dieser Kosten würde signifikant dazu beitragen, die Attraktivität Deutschlands für ausländische Airlines, Unternehmen und Touristen wieder zu steigern.“

Über die ADV-Fluggastbefragung

Für die ADV-Fluggastbefragung wurden im Jahr 2022 knapp 100.000 abfliegende Passagiere aus der ganzen Welt in persönlichen Interviews an 21 internationalen Verkehrsflughäfen Deutschlands befragt. Die Ergebnisse liefern wichtige Erkenntnisse über die Entwicklung des Luftverkehrsmarktes, die Passagierstruktur und das Reiseverhalten der Fluggäste. Die von der ADV koordinierte Fluggastbefragung wurde von Marktforschungsabteilungen der Flughäfen in Zusammenarbeit mit dem IFAK Institut (Taunusstein) durchgeführt. Für empirische Zwecke können umfassende Datensätze über den Flughafenverband ADV bezogen werden.

Über den Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.

Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) – bereits seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng mit den Flughäfen in Österreich, der Schweiz und Ungarn zusammen.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein besonderes Anliegen.

In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die Facharbeit umfasst zudem die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung, Flughafenbetrieb und Flughafeninfrastruktur, vernetzte Verkehrsplanung sowie den Umwelt- und Fluglärmschutz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 310118-0
Telefax: +49 (30) 310118-90
http://www.adv.aero/

Ansprechpartner:
Isabelle Polders
Leiterin Kommunikation, Strategie & Nachhaltigkeit
Telefon: +49 (30) 310118-14
Fax: +49 (30) 310118-90
E-Mail: Polders@adv.aero
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel