Forschung und Entwicklung

Der Besitz von geistigen Eigentumsrechten (Intellectual Property – IP) macht es Startups leichter, sich Finanzierungen zu sichern, vor allem in Hightech-Branchen mit höherem Kapitalbedarf

Eine neue Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU-Markenamt, EUIPO) belegt, wie sehr Patent- und Markenrechte den wirtschaftlichen Erfolg europäischer Startups beeinflussen können.

Dem Bericht zufolge ist es für Startups, die in der Gründungs- bzw. der frühen Wachstumsphase über solche Rechte verfügen, durchschnittlich über 10,2-mal wahrscheinlicher, sich eine Finanzierung zu sichern.

Durchschnittlich haben 29 % der europäischen Startups geistige Eigentumsrechte angemeldet, wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen gibt. Von deutschen Biotechnologie-Startups halten 72% Patente oder Marken.

Auch im Sektor Nachhaltigkeit gilt dies in Deutschland bspw. für mehr als die Hälfte (54 %) der untersuchten Startups – bei Künstlicher Intelligenz sind es 50 %.

Noch deutlicher ist der Vorteil von europaweit gültigen Patenten und Marken: Die Wahrscheinlichkeit, in der Frühphase eine Finanzierung zu erhalten, ist mehr als fünfmal so hoch im Vergleich zu rein nationalen Rechten an geistigem Eigentum – 6,1-mal häufiger bei Marken und 5,3-mal häufiger bei Patenten. Davon können so genannte "Deep Tech"-Startups besonders profitieren, denn die Entwicklung bahnbrechender Technologien erfordert oftmals hohe Investitionen und lange Vorlaufzeiten – so können die Unternehmen Patente und Marken nutzen, um "geduldige" Investoren anzuziehen.

Drei von zehn Euros gehen in Deutschland an junge Firmen, die sich technologischen Herausforderungen im Nachhaltigkeitssektor widmen – Zugang zu Kapital für deutsche Startups immer noch schwierig

Laut dem EY Startup-Barometer gehen drei von zehn in deutsche Startups investierte Euro an Unternehmen mit Nachhaltigkeitsfokus – der höchste Anteil überhaupt. Laut dem Deutschen Startup-Monitor 2022 von PWC sind nur 37 % der befragten deutschen Startups mit dem Zugang zu Kapital und Investitionen zufrieden. Rechte an geistigem Eigentum (IPR) können hier einen Teil zur Lösung beitragen.

Ein Berichtsentwurf des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments – veröffentlicht im September 2023 – unterstreicht, dass der Zugang zu Kapital nach wie vor eine große Hürde für Startups und Scale-ups darstellt. Viele dieser Unternehmen haben Schwierigkeiten, sich in der Frühphase Investitionen zu sichern, insbesondere Risikokapital und Wagniskapital. Beides ist jedoch für die Ausweitung ihres Geschäfts, die Entwicklung von Produkten und die Erschließung neuer Märkte entscheidend. Verschiedene EU-Initiativen wurden bereits auf den Weg gebracht, um diese Herausforderungen zu bewältigen. So zum Beispiel die Gründung des Europäischen Innovationsrats (EIC) als zentrale Anlaufstelle für die Ermittlung, Entwicklung und Skalierung neuer, tiefgreifender Technologien und bahnbrechender Innovationen.

EPO setzt neue Beobachtungsstelle für Patente und Technologie ein – neuer Deep Tech Finder hilft Investoren bei der Bewertung von Startups

Die Beobachtungsstelle dient als erster Anlaufpunkt für alle, die sich für künftige Innovationszyklen interessieren, und soll auch Zugangshürden zum Patentsystem beseitigen helfen. Yann Ménière, der Chefökonom des EPA, sowie Nathan Wajsman, Chefökonom des EUIPO, erörtern zunächst die Ergebnisse der gemeinsam durchgeführten Studie. Des Weiteren findet eine Paneldiskussion zum Thema Patente im Deep-Tech-Sektor statt, die von Stéphane Barbot-Maire, Chief Content Officer bei VIVA Technologies, moderiert wird. Außerdem stellt das EPA bei der Online-Konferenz den neuen Deep Tech Finder vor, ein kostenloses, digitales Tool, das potenziellen Investoren bei der Bewertung von Startups hilft. Der Fokus liegt auf kritischen Technologiebereichen, d.h. Start-Ups die daran arbeiten, bahnbrechende Erfindungen auf den Markt zu bringen. Wenn Sie mehr erfahren oder sich anmelden möchten, klicken Sie bitte hier.

Für Einblicke aus der Praxis bietet das EPA an, mit dem Cleantech-Startup Orcan Energy aus München zu sprechen: Genauer mit Andreas Schuster – CTO und Co-Founder von Orcan Energy.

Die Ankerinvestoren von Orcan Energy sind EON und Air Liquide. Andreas Schuster ist bei Orcan Energy u.a. für Patente und gewerbliche Schutzrechte zuständig und selbst Inhaber von 21 Patentfamilien. Das Münchner Startup besitzt insgesamt 26 Patentfamilien und mehr als 130 Patente.

Die Orcan Energy AG entwickelt, produziert, vertreibt und finanziert Energiemodule zur Umwandlung von ungenutzter Wärme in sauberen und günstigen Strom und errichtet diese schlüsselfertig einschließlich der für die Abwärmeauskopplung erforderliche Installation.

Melden Sie sich gerne für ein Gespräch mit Andreas Schuster (CTO von Orcan Energy). Er arbeitet seit über 15 Jahren im Bereich der Abwärmetechnik und promovierte zum Thema „Nutzung von Niedertemperaturwärme mit Organic-Rankine-Cycle-Anlagen kleiner Leistung“. 

Über die Studie
Für die Erstellung dieser Studie mit dem Titel „Patente, Marken und die Startup-Finanzierung“ haben das EPA und das EUIPO nationale und europäische Patent- und Markenanmeldungen mit der Datenbank Crunchbase abgeglichen, um einen Überblick über die Beziehung zwischen den Aktivitäten von Startups im Bereich geistiges Eigentum und ihrer Finanzierung zu erhalten. Diese Studie ergänzt die Ergebnisse früherer EPA-EUIPO-Berichte, die sich auf die Beziehung zwischen dem Verhalten bei Rechten zum Schutz geistigen Eigentums einerseits und Umsatz und Wachstum andererseits konzentrierten.

Über das EUIPO
Das EUIPO ist eine der größten dezentralen Agenturen der EU mit Sitz in Alicante, Spanien. Das EUIPO, das zu einem der weltweit innovativsten Ämter für geistiges Eigentum gekürt wurde, ist für die Eintragung von Unionsmarken (UM) und Gemeinschaftsgeschmacksmustern (GGM) zuständig, die den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums in allen Mitgliedstaaten der EU gewährleisten. Zudem arbeitet es mit den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU zusammen. Beim Amt angesiedelt ist auch die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums.

Über Europäisches Patentamt

Mit 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Europäische Patentamt (EPA) eine der größten Behörden in Europa. Das EPA, das seinen Hauptsitz in München sowie Niederlassungen in Berlin, Brüssel, Den Haag und Wien hat, wurde mit dem Ziel gegründet, die Zusammenarbeit zwischen den Staaten Europas auf dem Gebiet des Patentwesens zu stärken. Dank des zentralisierten Verfahrens vor dem EPA können Erfinder hochwertigen Patentschutz in bis zu 44 Staaten erlangen, die zusammen einen Markt von rund 700 Millionen Menschen umfassen. Das EPA ist außerdem weltweit führend in den Bereichen Patentinformation und Patentrecherche.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Europäisches Patentamt
Bob-van-Benthem-Platz 1
80469 München
Telefon: +49 (89) 2399-0
Telefax: +49 (89) 2399-4560
http://www.epo.org

Ansprechpartner:
Kristin Sofie Schacherer
B2P Communications Consulting GmbH
Telefon: +49 (30) 6640406-12
E-Mail: ksschacherer@b2p-communications.com
Julio Laporta Insa
Head of Communication / Spokesperson
Telefon: +34 (653) 674-113
E-Mail: press@euipo.europa.eu
Luis Berenguer Giménez
Leiter Unternehmenskommunikation / Sprecher
Telefon: +49 (89) 2399-1203
E-Mail: press@epo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel