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OGH-Urteil: Stiefväter haben Anspruch auf Schockschmerzensgeld

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) heute festgestellt, dass Stiefväter nach dem Tod ihrer Stiefkinder Anspruch auf Schockschmerzensgeld haben. Die Entscheidung, mit dem Aktenzeichen 2Ob126/23b datiert, wurde am 19. September 2023 veröffentlicht und markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der rechtlichen Anerkennung von Beziehungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern.

Nach Angaben des Gerichtshofs wurde die Entscheidung aufgrund der gelebten Beziehung zwischen dem Stiefvater und dem Minderjährigen getroffen. Der Stiefvater konnte erfolgreich geltend machen, dass er einen Schockschaden erlitten hat, der auf den Tod seines Stiefsohns zurückzuführen ist.

Die Richter betonten die Objektivierbarkeit eines Schockschadens und argumentierten, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten weiter gefasst werden sollte als beim Trauerschmerzensgeld. Dieser Standpunkt spiegelt die Anerkennung wider, dass emotionales Leiden nach dem Verlust eines geliebten Menschen nicht immer auf die biologische Verwandtschaft beschränkt ist.

Die Entscheidung beruht auch auf der Tendenz des Gesetzgebers, das Verhältnis zwischen Stiefeltern und Stiefkindern an das zwischen Eltern und Kindern anzugleichen. Dieser Schritt wird als Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen und die Vielfalt von Familienstrukturen gewertet.

Reaktionen auf die Entscheidung waren gemischt, wobei einige die Fortschritte in der Anerkennung von nicht-biologischen Eltern-Kind-Beziehungen begrüßten, während andere Bedenken hinsichtlich möglicher Missbrauchsfälle äußerten. Die Entscheidung wird zweifellos Auswirkungen auf zukünftige rechtliche Überlegungen im Zusammenhang mit familiären Bindungen haben.

Kommentar:

Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die dem Stiefvater Schockschmerzensgeld nach dem Tod seines Stiefsohns zuspricht, wirft wichtige Fragen über die Ausdehnung rechtlicher Ansprüche im Kontext von Stieffamilien auf. Die Richter argumentierten überzeugend für die Objektivierbarkeit eines Schockschadens und erweiterten damit den Kreis der Anspruchsberechtigten, um den emotionalen Schmerz nach dem Verlust eines geliebten Menschen angemessen zu berücksichtigen.

Die Entscheidung reflektiert auch den fortschreitenden Wandel in der Wahrnehmung von Familienstrukturen. Die Tendenz des Gesetzgebers, das Verhältnis zwischen Stiefeltern und Stiefkindern dem zwischen Eltern und Kindern anzugleichen, ist ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung und Anerkennung der Vielfalt von Beziehungen in der heutigen Gesellschaft.

Allerdings dürfen wir nicht die potenziellen Herausforderungen und Missbrauchsmöglichkeiten ignorieren, die sich aus dieser Entscheidung ergeben könnten. Die Tür für zukünftige Fälle von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Schockschmerzensgeld scheint geöffnet zu sein, und es wird entscheidend sein, wie Gerichte in Zukunft solche Fälle handhaben.

Insgesamt markiert die Entscheidung einen wichtigen Meilenstein in der rechtlichen Entwicklung von Stieffamilienbeziehungen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese neue Auslegung in der Praxis auswirken wird und welche weiteren Diskussionen über die Grenzen rechtlicher Ansprüche in nicht-biologischen Familienverhältnissen folgen werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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