Gesundheit & Medizin

Expertengremien des Deutschen Pflegerats geben Empfehlungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der PPR 2.0

Die Fachkommission des Deutschen Pflegerats zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – DPR Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI) beschäftigt sich mit wichtigen Aspekten der Einführung und Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) in Krankenhäusern.

Die Kommission und ihre Expert:innen haben nun zwei Expert:innenpapiere veröffentlicht:

–                  Die Unterarbeitsgruppe "Qualifikationsmix" hat das Expert:innenpapier "Voraussetzungen für das Abbilden des Qualifikationsmixes im Rahmen der PPR 2.0" erstellt.

–                  Die Unterarbeitsgruppe "Intensiv- und Notfallpflege" hat das Expert:innenpapier "Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen" erarbeitet.

Der Deutsche Pflegerat fordert grundsätzlich die Einrichtung eines eigenständischen pflegerischen Instituts für die Personalbemessung in der Pflege (InPeP). Notwendig ist dies, um quantitative und qualitative Personalerfordernisse in der Pflege nachhaltig zu gewährleisten und auch den folgenden Aspekten gerecht zu werden.

Irene Maier, Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats, betont in Bezug auf das Expert:innenpapier "Voraussetzungen für das Abbilden des Qualifikationsmixes im Rahmen der PPR 2.0":

"Um den Qualifikationsmix in der akutstationären Pflege zu ermitteln, sind weitere Untersuchungen unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise erforderlich. Dabei müssen die vielfältigen Kontextbedingungen und das Zusammenspiel von Funktion und Rolle sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen berücksichtigt werden.

Wichtig ist, die unterschiedlichen Fachbereiche, Klinikgrößen und pflegerischen Versorgungskonzepte zu beachten, um die Versorgungslandschaft angemessen abzubilden.

Derzeit ist es aufgrund fehlender Informationen noch nicht möglich, den Qualifikationsmix einfach abzuleiten. Daher müssen pflegewissenschaftliche und pflegefachliche Expert:innen in diesen Prozess einbezogen werden. Das Ziel sollte sein, den Bedarf an verschiedenen Qualifikationen, einschließlich akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen, kontextbezogen und unter Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen und bereits vorliegender Literatur abzubilden.

Die Weiterentwicklung der PPR 2.0 im Hinblick auf den Qualifikationsmix sollte diese Aspekte berücksichtigen. Eine kontinuierliche Evaluation ist dabei unerlässlich."

In Bezug auf das Expert:innenpapier "Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen" weist Irene Maier hin:

"Um die pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Fach- und Funktionsbereichen festzulegen, müssen Kriterien für Mindeststandards in der Personalbemessung weiterentwickelt werden. Diese sollten sich beispielsweise nicht nur auf ein Organersatzverfahren, wie ECMO und Beatmungstherapie, beziehen. Notwendig ist, dass eine Ergänzung durch dynamische Personalbemessungsinstrumente wie die PPR 2.0 oder INPULS erfolgt.

Eine Fachpflegequalifikationsquote von mindestens 50 Prozent ist eine grundlegende Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Nur so können die Herausforderungen auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen bewältigt werden. Darüber hinaus sollten auch organisatorische und administrative Tätigkeiten in die Personalbedarfsermittlung ebenso wie eine strukturierte Praxisanleitung einbezogen werden.

Es ist wichtig, sich auf die Etablierung von guten Einarbeitungs- und Vorbereitungskursen für Pflegefachpersonen zu konzentrieren, sowie personelle Ressourcen für psychosoziale Betreuung und Ethikberatung bereitzustellen. Zusätzliche Stellen sollten für Praxisanleitung und Weiterbildungsteilnehmende geschaffen werden. Darüber hinaus ist der Einsatz von Advanced Practice Nurses (APN) auf Masterniveau zur pflegewissenschaftlichen Begleitung des Behandlungsteams erforderlich.

Die Bedarfserhebung sollte durch eine digitale Ausleitung von Standarddatensätzen aus dem klinischen Dokumentationssystem ermöglicht werden."

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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