Freizeit & Hobby

1.111 Euro für inklusive Disco

Unterstützung für Freizeitspaß ohne Barrieren: 1.111 Euro Preisgeld erhält die Ev. Kirchengemeinde Ergste. Im Rahmen ihres nun schon 11. Stiftungspreises fördert die Town & Country Stiftung die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zugleich würdigt sie damit die Menschen, die sich in den Projekten engagieren – viele von ihnen ehrenamtlich.

Die Johannis-Disco der Ev. Kirchengemeinde Ergste ist beliebt bei beeinträchtigten Menschen in Schwerte und deren Freund:innen aus Ruhrgebiet und Sauerland. Sie treffen sich hier sechsmal im Jahr zum Spaßhaben, Essen, Trinken und vor allem zum Tanzen. Das Team – ausschließlich Ehrenamtliche jeglichen Alters – legt großen Wert darauf, dass sich alle Gäste frei bewegen und ihre Selbstständigkeit stärken können. Für ihren Einsatz wurde die Kirchgemeinde nun im Rahmen des 11. Town & Country Stiftungspreises ausgezeichnet. Um den Fortbestand der Disco und damit das Freizeitangebot für beeinträchtigte Jugendliche zu sichern, wird das Preisgeld von 1.111 Euro für den weiteren Betrieb eingesetzt, z. B. für Technik.

Im Namen der Stiftung übergab Stiftungsbotschafter Peter Hoppe, Geschäftsführer der Massivhaus Unna GmbH in Kamen, die Urkunde und lobte das Engagement der Ausgezeichneten: „Wenn man sieht, wie viel Herzblut in Ihrem Angebot an die jungen Menschen steckt, welchen Aufwand Sie betreiben, um ihnen eine richtig gute Zeit ohne Grenzen und Barrieren zu ermöglichen: Das ist wirklich beeindruckend. Hier weiß man, dass jeder Cent des Stiftungspreises mit viel Bedacht für erlebnisreiche Stunden in das Wohl der Jugendlichen investiert wird. Danke für Ihren großartigen Einsatz!“

Über den Town & Country Stiftungspreis

Seit 2013 fördert der Town & Country Stiftungspreis deutschlandweit soziales Engagement für sozial, geistig und körperlich benachteiligte Kinder und Jugendliche. Der diesjährige 11. Stiftungspreis widmet sich dem Miteinander und steht unter dem Förderschwerpunkt „MIT – fühlen, reden, gestalten.“ Im Fokus stehen Projekte, die Kommunikation, Empathie und Gemeinschaft fördern oder Achtsamkeit trainieren. Unterstützt werden Bildungseinrichtungen, Vereine und andere, die sich für Chancengleichheit unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sozialem oder religiösem Hintergrund einsetzen – und damit jungen Menschen bessere Perspektiven eröffnen.

Der 11. Stiftungspreis wird gestaffelt vergeben: In der ersten Runde werden 300 gemeinnützige Einrichtungen und Projekte mit jeweils 1.111 Euro gefördert. Im zweiten Schritt wählt eine unabhängige Jury aus diesen 300 Preisträgern ein besonders förderwürdiges Projekt pro Bundesland. Diese 16 Landespreisträger werden im Rahmen einer feierlichen Gala am 21. Juni 2024 in Erfurt bekanntgegeben, ausgezeichnet und mit zusätzlichen je 5.000 Euro prämiert.

Über Town & Country Stiftung

Über die Town & Country Stiftung

Die Town & Country Stiftung mit Sitz in Erfurt wurde 2009 von Gabriele und Jürgen Dawo gegründet, um unverschuldet in Not geratenen Bauherren und deren Familien zu helfen. Bald wurde der Stiftungszweck um die Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher erweitert. Die Arbeit der Town & Country Stiftung wird durch das Town & Country Franchise-System und weitere Unterstützer:innen sowie freie Spenden ermöglicht.

Weitere Informationen zur Town & Country Stiftung finden Sie unter www.tc-stiftung.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Stiftung
Anger 55/56
99084 Erfurt
Telefon: +49 (361) 64478-914
Telefax: +49 (361) 64478-915
http://www.tc-stiftung.de

Ansprechpartner:
Ludwig Herrmann
Redakteur
E-Mail: pr@tc-stiftung.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel