Der KI-Beauftragte im Krankenhaus: Effizienz und Sicherheit durch gezielte Expertise
Einsatzbereiche und neue Herausforderungen der KI
KI wird bereits in verschiedenen Bereichen des Behandlungsprozesses eingesetzt, darunter:
- Diagnose – vor allem in bildgebenden Verfahren.
- Spracherkennung – zur effizienteren Dokumentation.
- Entscheidungsunterstützung – für noch fundiertere medizinische Entscheidungen.
- Patientenüberwachung – für eine verbesserte digitale Betreuung.
Mit diesen Anwendungen entstehen jedoch auch neue Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf die Informationssicherheit. Der Schutz hochsensibler Patientendaten ist bei der Implementierung von KI-Systemen von entscheidender Bedeutung.
Warum ein eigener KI-Beauftragter unverzichtbar ist
Die notwendige Expertise für den sicheren und effektiven Einsatz von KI geht weit über die traditionellen Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) hinaus. Obwohl es hier durchaus Schnittmengen gibt, erfordert KI spezialisiertes technisches und anwendungsbezogenes Wissen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die Funktion eines KI-Beauftragten in der Krankenhausorganisation zu etablieren.
Kernaufgaben des KI-Beauftragten
Basierend auf unseren ersten praktischen Erfahrungen umfasst das Aufgabengebiet des KI-Beauftragten folgende zentrale Punkte:
- Projektbegleitung bei der Einführung von KI-Lösungen: Bei der Implementierung KI-basierter Anwendungen, oft im Rahmen der KHZG-Umsetzung, ist der KI-Beauftragte maßgeblich beteiligt. Dies beinhaltet die Begleitung von Projekten wie der Einführung von KI-basierter Spracherkennung, die Produktqualifizierung, die Identifizierung und Bewertung von Fehlerquellen und Risiken (gemeinsam mit dem ISB) sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung.
- Begutachtung funktionaler Risiken: Der Einsatz von KI bringt neue Herausforderungen und Risiken mit sich. Der KI-Beauftragte identifiziert Handlungsempfehlungen für den praktischen Einsatz von KI-Anwendungen, definiert Anforderungen an ein mögliches "KI-Management-System (KIMS)" und erstellt Richtlinien für die Beschaffung von KI-basierten Anwendungen.
- Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen: Der KI-Beauftragte verantwortet die Einhaltung juristischer Aspekte. Dazu gehört die Identifizierung konkreter Anforderungen und Maßnahmen zur Umsetzung relevanter gesetzlicher Bestimmungen und Vorgaben (z.B. der EU-KI-Verordnung) sowie die Abstimmung mit Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten.
- Schulung der Anwender: Die Nutzung von KI erfordert eine spezielle Schulung des medizinischen und pflegerischen Personals. Der KI-Beauftragte ist für die Konzeption und Durchführung dieser KI-Kompetenzschulungen zuständig, die Themen wie Technik, Ethik, Recht, Risikobewusstsein und Anwendungskompetenz umfassen.
Fazit und Empfehlung
Die Implementierung von KI-Lösungen eröffnet dem Krankenhaus weitere Möglichkeiten zur Prozessoptimierung und zur Steigerung der Patientensicherheit. Mit der Nutzung von KI gehen jedoch auch neue technische und organisatorische Aufgaben einher, die spezielles Know-how erfordern. Die Schaffung der Funktion eines KI-Beauftragten ist daher nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um diese neuen Technologien erfolgreich und sicher in den Klinikalltag zu integrieren. Die Funktion muss unbedingt berücksichtigt werden, sobald erste KI-Lösungen praktisch zum Einsatz kommen.
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