Rote Liste der Meeresfische: Hundshai in deutschen Meeresgewässern vom Aussterben bedroht
Für einige Arten gibt es aber auch positive Nachrichten: Die Anzahl ausgestorbener oder bestandsgefährdeter Arten der Meeresfische Deutschlands ist mit insgesamt 12 Arten geringer als in der vorherigen Roten Liste. So konnten sich beispielsweise die Bestände des Nagelrochens erholen – der ehemals vom Aussterben bedrohte Fisch wird jetzt auf der Vorwarnliste geführt.
In der Roten Liste werden alle 105 Arten, die in den deutschen Meeresgebieten von Nord- und Ostsee etabliert sind, bewertet. Insgesamt sind 10 Arten als bestandsgefährdet eingestuft, darunter sind 2 Arten vom Aussterben bedroht (Hundshai, Kleiner Scheibenbauch) und 6 Arten (Dornhai, Europäischer Aal, Finte, Heringskönig, Seehecht, Zwergdorsch) stark gefährdet. Insgesamt gelten derzeit 67 Arten (63,8 %) als ungefährdet.
BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Es ist erfreulich, dass die Anzahl bestandsgefährdeter Arten in der neuen Roten Liste der Meeresfische leicht zurückgegangen ist. Trotzdem zeigen die umfassenden Analysen, dass die starke Nutzung von Nord- und Ostsee weiterhin kritisch auf die Fischpopulationen einwirkt. So ist zum Beispiel der Hundshai mittlerweile vom Aussterben bedroht, der Europäische Aal ist noch immer stark gefährdet. Darum sind wirksame Schutzgebiete und die Wiederherstellung von Lebensräumen in der Nord- und Ostsee, aber auch in den Flusseinzugsgebieten von großer Bedeutung. Die Meeresnatur braucht dringender denn je Rückzugsräume, damit sich Fischpopulationen und bedrohte Arten erholen können. Das BfN setzt sich darum weiter dafür ein, bestehende Schutzgebiete zu stärken und streng geschützte Bereiche einzurichten.“
Prof. Dr. Ralf Thiel, Hauptautor der Roten Liste, ergänzt: „Die Erhöhung der Wassertemperaturen infolge des Klimawandels trägt zu gravierenden Veränderungen in der Verbreitung bestimmter Meeresfischarten und dadurch zu Veränderungen ihrer Bestandsgrößen bei. So nahm in den letzten 20 Jahren in den deutschen Nordseegebieten beispielsweise der Bestand des Kabeljaus, bei dem es sich um eine nördliche, kälteliebende Art handelt, stark ab, während der Bestand des Wolfsbarsches, der eine südliche und wärmeliebende Art ist, deutlich zunahm.“
In der Roten Liste wurde außerdem eine erhöhte Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von 7 Arten ermittelt, darunter der Europäische Aal und die Holzmakrele.
Neben einem nachhaltigen und ökosystemverträglichen Fischereimanagement sind gefährdungsarme Rückzugsgebiete eine besonders wichtige Schutzmaßnahme für die in den deutschen Meeresgebieten etablierten Fischarten. Dazu gehören vor allem die von Deutschland gemeldeten marinen Natura 2000-Gebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und in den Küstengebieten der Nord- und Ostsee. In diesen wurden bereits erste Fischerei-Managementmaßnahmen zum Schutz der marinen Lebensgemeinschaften umgesetzt.
Hintergrund
Die Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands
Die bundesweiten Roten Listen werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegeben und in dessen Auftrag vom Rote-Liste-Zentrum (RLZ) koordiniert. Erstellt haben die Rote Liste der Meeresfische erfahrene Expertinnen und Experten der Ichthyologie und der Meeresbiologie unter Federführung des Leibniz-Instituts zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB).
In den bundesweiten Roten Listen wird der Gefährdungsstatus von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten für den Bezugsraum Deutschland dargestellt. Die Roten Listen sind zugleich Inventarlisten für einzelne Artengruppen und bieten Informationen nicht nur zu den gefährdeten, sondern zu allen in Deutschland vorkommenden Arten der untersuchten Organismengruppen. Die Autorinnen und Autoren bewerten die Gefährdungssituation insbesondere anhand der Bestandssituation und der Bestandsentwicklung. Die Grundlagen für die Gefährdungsanalysen werden von einer großen Zahl von ehrenamtlichen Artenkennerinnen und Artenkennern ermittelt. Die Roten Listen selbst werden von den Autorinnen und Autoren ebenfalls in weiten Teilen ehrenamtlich erstellt.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland stellen Rote Listen eine entscheidende Grundlage dar. Sie dokumentieren den Zustand von Arten und mittelbar die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur. Damit sind sie Frühwarnsysteme für die Entwicklung der biologischen Vielfalt.
Das Rote-Liste-Zentrum
Das Rote-Liste-Zentrum koordiniert seit Dezember 2018 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz die Erstellung der bundesweiten Roten Listen. Das Bundesumweltministerium fördert das Zentrum mit jährlich 3,1 Millionen Euro. Es ist am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Bonn angesiedelt und wird fachlich vom BfN betreut. Das Rote-Liste-Zentrum unterstützt die Autoren und Autorinnen sowie weitere beteiligte Fachleute der Roten Listen, indem es sie bei der Erstellung fachwissenschaftlich begleitet und Kosten für die Koordination, die Arbeitstreffen der Fachleute und andere vorbereitende Arbeiten übernimmt.
Weiterführende Informationen
Pressehintergrund Rote Liste der Meeresfische: https://www.bfn.de/hintergrundinformationen
Rote Liste der Meeresfische in Buchform:
https://bfn.buchweltshop.de/rote-listen_new
Rote Liste der Meeresfische als elektronische Veröffentlichung:
https://www.bfn.de/rote-listen-tiere-pflanzen-und-pilze
https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Die-Roten-Listen-1707.html
Rote Listen allgemein: https://www.bfn.de/rote-listen-tiere-pflanzen-und-pilze
Rote-Liste-Zentrum: https://www.rote-liste-zentrum.de
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