Gesundheit & Medizin

Supreme Court setzt Zeichen:  Bundesstaaten dürfen Abtreibungsanbieter von Kassenleistungen ausschließen

Zum gestrigen Urteil des US Supreme Courts im Fall Medina v. Planned Parenthood South Atlantic erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Augsburg.  Planned Parenthood kann Abtreibungen nicht mehr über Medicaid abrechnen, wenn der entsprechende Bundesstaat das verbietet. Das hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden und damit das Recht der Bundesstaaten bestätigt, öffentliche Gelder gezielt einzusetzen und von Anbietern vorgeburtlicher Kindstötungen fernzuhalten.

Dieses Urteil ein wichtiger Schritt für den Schutz des Lebens und die Stärkung der Verantwortung der Bundesstaaten. „Es ist richtig und notwendig, dass Staaten wie South Carolina selbst bestimmen können, ob sie Steuergelder an Organisationen weiterleiten, die Abtreibungen durchführen“, betont Kaminski.  „Der Schutz des ungeborenen Lebens darf nicht durch staatliche Finanzierung von Abtreibungsanbietern untergraben werden.“

Mit diesem Urteil setzt der Supreme Court  ein deutliches Signal gegen die staatliche Förderung der Abtreibungsindustrie gesetzt. „Planned Parenthood verdient jährlich hunderte Millionen Dollar mit Abtreibungen und erhält zudem immense Summen aus Steuergeldern. Gleichzeitig gibt es immer wieder Berichte über Abrechnungsbetrug und Missbrauch öffentlicher Mittel“, so Kaminski. „Es ist höchste Zeit, dass die Finanzierung dieser Organisation kritisch hinterfragt und beendet wird.“ So berichtete etwa Abby Johnson, ehemalige Leiterin einer Abtreibungsklinik und heute Lebensrechtsaktivistin, dass Planned Parenthood routinemäßig in großem Umfang Medicaid-Betrug begeht. In ihrer Zeit bei Planned Parenthood kamen Frauen fast ausschließlich für Abtreibungen kamen,  bei anderen Leistungen wurden zudem regelmäßig zu hohe Beträge abgerechnet  – beispielsweise wurde für Verhütungsmittel, die nur wenige Dollar kosteten, vielfach das Zehnfache abgerechnet. Auch in anderen Bundesstaaten, etwa Iowa und Texas, musste Planned Parenthood sich  wegen Betrug vor Gericht verantworten und Rückzahlungen in Millionenhöhe leisten.

Die Kritik, dass das Urteil insbesondere benachteiligte Gruppen treffe, ist daher nicht haltbar. Gerade die Menschen, die über die staatliche Gesundheitsvorsorge krankenversichert sind, sind darauf angewiesen, dass die Gelder tatsächlich für Leistungen verwendet werden, die ihrer Gesundheit dienen – und nicht für eine gesundheitliche Leistung, die nachweislich niemanden heilt, und mindestens einen Menschen tötet.

Die Entscheidung des Supreme Court ist auch ein Signal für Deutschland und Europa: Öffentliche Mittel dürfen nicht für die Tötung ungeborener Kinder eingesetzt werden. Stattdessen braucht es eine konsequente Förderung von Hilfsangeboten für Schwangere in Not, für Mütter, Familien und Kinder – unabhängig von Herkunft, Status oder Einkommen.

„Das Urteil aus den USA ist ein ermutigendes Zeichen für alle, die sich weltweit für das Recht auf Leben einsetzen. Es macht deutlich: Der Schutz des menschlichen Lebens ist und bleibt die zentrale Aufgabe jeder verantwortungsvollen Politik“, so Kaminski.

V.i.S.d.P.
Cornelia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V.
E-Mail: cornelia.kaminski@alfa-ev.de
Telefon: 0661/95250184

 

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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