
Schutz von Tiefsee-Lebensräumen: Appell an EU-Fischereikommissar Costas Kadis
Damit ignorieren die Parlamentarier ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Juni 2025. Darin hatte der EuGH die Rechtmäßigkeit der Fischereiverbote unmissverständlich bestätigt. Geklagt hatten die spanische Regierung und mehrere Fischereien aus Galicien.
Artenvielfalt in der Tiefsee in Gefahr
Im Visier haben die Fischer 87 artenreiche Tiefsee-Lebensräume in EU-Gewässern (Seeberge, Kaltwasser-Korallenriffe, Schwammriffe), sogenannte VMEs (Vulnerable Marine Ecosystems). Die Gebiete sind seit September 2022 durch die EU-Verordnung (EU 2016/2336) für die Tiefseefischerei gesperrt. Wissenschaftler und Meeresschützer halten VMEs für nicht befischbar, da sie fischereilicher Nutzung nicht lange standhalten und viele tausend Jahre benötigen, um sich zu regenerieren.
„Die Schamfrist scheint abgelaufen. Vor knapp vier Wochen endete die UN-Ozeankonferenz UNOC-3 in Nizza mit zahlreichen Erklärungen für einen besseren Umgang mit unseren Ozeanen. Die betroffenen Ökosysteme sind unersetzlich. Sie gehören zu den empfindlichsten und am wenigsten widerstandsfähigen marinen Lebensräumen der Erde“, sagt der Biologe Ulrich Karlowski von der Deutschen Stiftung Meeresschutz.
Offener Brief an Fischereikommissar Costas Kadis
Die Stiftung Meeresschutz gehört zu den mehr als 20 Meeresschutzorganisationen, die den Offenen Brief der Deep Sea Conservation Coalition (DSCC) an Costas Kadis, EU-Kommissar für Ozeane und Fischerei, unterstützen.
Die Unterzeichner fordern Kommissar Kadis auf, politisierten Versuchen zum Abbau des Meeresschutzes zu widerstehen. Stattdessen solle er deutlich machen:
- Die EU wird ihre VME-Tiefseeökosysteme nicht kurzfristigen Interessen opfern.
- Die EU wird das Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der Fischereiverbote in VME-Tiefseeökosystemen anerkennen.
Zum Hintergrund:
Die EU-Verordnung (EU 2016/2336) gilt als Meilenstein für den Schutz von besonders empfindlichen Meeresökosystemen (VMEs/Vulnerable Marine Ecosystems). Auf Grundlage der Verordnung ist seit September 2022 die bodenberührende Tiefsee-Fischerei (Schleppnetze, Langleinen, Stellnetze, Reusen und Fallen) in 87 VMEs in EU-Gewässern ab 400 m Tiefe verboten.
Die betroffenen Tiefsee-Ökosysteme befinden sich in der Nähe der Atlantikküsten Frankreichs, Irlands, Portugals und Spaniens. Insgesamt umfassen sie nur 16.419 km2 oder gerade einmal 1,16 Prozent der EU-Gewässer im Nordostatlantik.
Am 11. Juni 2025 hatte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Verordnung EU 2016/2336 zur Schließung dieser Tiefseegebiete unmissverständlich bestätigt. Geklagt hatten die spanische Regierung und mehrere Fischereien aus Galicien.
Die Entscheidung wird von Teilen der spanischen Fischereiindustrie und den sie unterstützenden EU-Parlamentariern ignoriert. Die Fischer berufen sich auf ihnen durch das Fangverbot entstandene wirtschaftliche Schäden. Belastbare Nachweise hierfür blieben sie allerdings schuldig.
Die Deutsche Stiftung Meeresschutz (DSM) ist eine Treuhandstiftung, die 2007 gegründet wurde. Ziel unserer Arbeit ist es, der Ausbeutung der Weltmeere und der Vernichtung ihrer Bewohner etwas entgegenzusetzen. In Kooperation mit engagierten Forschern und Organisationen rund um den Globus fördern und verwirklichen wir Projekte und Aktionen zum Erhalt des Lebens in den Meeren. Ermöglicht wird dies durch Spenden.
Wir sind Mitglied im europäischen Meeresschutzbündnis Seas At Risk (SAR / seas-at-risk.org), in der Deep Sea Conservation Coalition (DSCC / deep-sea-conservation.org) und sind Netzwerkpartner der UN-Dekade der Meeresforschung für nachhaltige Entwicklung (2021 – 2030) in Deutschland (Ozeandekade / ozeandekade.de).
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