Fahrzeugbau / Automotive

Erfolg für den Leichtbau in der Automobilbranche: EU entschärft Entwurf zur Altfahrzeugrichtlinie (ELV)

Composites United e.V. zieht Bilanz zum 4. Jour Fixe Leichtbaupolitik. Im Mittelpunkt stand die geplante Überarbeitung der EU-Verordnung zur Entsorgung von Altfahrzeugen (ELV), die im ersten Entwurf der Parlamentsausschüsse ein De-facto-Verbot für Carbonfasern im Fahrzeugbau vorgesehen hatte. Durch gezielte Informationsaktivitäten auf europäischer Ebene konnte der CU entscheidend dazu beitragen, diese Formulierung zu verhindern – ein wichtiger Erfolg für die gesamte Leichtbaubranche. Weitere Themen waren u.a. die faktenbasierte Einordnung zum Thema Faserabrieb bei Windkraftanlagen und EU-Fördermöglichkeiten.

Mit rund 40 Teilnehmenden aus Landesministerien, Industrie, Forschung und Leichtbaunetzwerken fand am 23. Juni 2025 der 4. Jour Fixe Leichtbaupolitik des Composites United e.V. (CU) statt. Moderiert wurde das digitale Format erneut von Dr. Tjark von Reden, Geschäftsführer des CU. Im Mittelpunkt der Sitzung: Die drohende Aufnahme von Carbonfasern in die Liste „toxischer Stoffe“ im Rahmen der neuen Altfahrzeugrichtlinie (ELV) – ein Vorhaben, das einschneidende Konsequenzen für den Leichtbau im Fahrzeugbereich gehabt hätte.

EU-Verordnung zur Entsorgung von Altfahrzeugen (ELV): CU trägt zur Abwendung des Verbots zum Einsatz von Carbonfasern maßgeblich bei

Die EU-Verordnung zur Entsorgung von Altfahrzeugen (ELV), auch bekannt als die Altfahrzeugrichtlinie, regelt die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Altautos in der Europäischen Union. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Altfahrzeuge zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor zu fördern.

Die im Januar 2025 durch die Ausschüsse ENVI und IMCO eingebrachte Erweiterung des Artikels 5, Paragraph 3, hätte ein faktisches Einsatzverbot von Carbonfasern im Fahrzeugbau bedeutet. Der internationale Aufschrei in Industrie und Verbänden war groß und der CU adressierte das Thema frühzeitig bei führenden Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission und des Parlaments, um darauf hinzuweisen, dass es keine wissenschaftliche Grundlage dafür gibt, Carbonfasern in Artikel 5 aufzunehmen.

Mit Erfolg: Im jüngsten Entwurf des Europäischen Rates vom 17. Juni 2025 wurden die  „Carbonfasern“ wieder gestrichen. Ein bedeutender Schritt für die gesamte Branche, wie Dr. Tjark von Reden betont: „Dass es gelungen ist, diese pauschale und wissenschaftlich nicht haltbare Einstufung zu verhindern, ist das Ergebnis konsequenter Netzwerkarbeit – national wie europäisch. Wir danken allen Partnern, die sich gemeinsam mit uns für sachorientierte Regulierung eingesetzt haben.“

Der Vorgang macht deutlich, wie wichtig eine sachlich fundierte und differenzierte Bewertung von Verbundwerkstoffen ist. Die Annahme, diese seien grundsätzlich nicht recycelbar, entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Vielmehr existieren bereits heute erprobte Verfahren zur Rückgewinnung und Wiederverwertung. Ein generelles Verbot hätte somit nicht nur die Realität verkannt, sondern auch den automobilen Leichtbau und seine Rolle im Erreichen der europäischen Klimaziele erheblich behindert.

Fakten gegen Falschinformationen: Windkraftanlagen und Faserstaub

Ein weiteres Thema war der vermeintliche gesundheits- oder umweltgefährdende Abrieb von Rotorblättern bei Windkraftanlagen. Wissenschaftliche Studien belegen jedoch, dass der Materialabtrag minimal ist und Faserfreisetzungen praktisch keine Rolle spielen. Der CU positioniert sich hier klar für eine faktenbasierte Diskussion und gegen populistische Verzerrungen, die dem Ausbau erneuerbarer Energien entgegenwirken.

Förderprogramme auf EU-Ebene: Chancen für KMU und Start-ups

Ingo Rey vom Projektträger Jülich stellte aktuelle EU-Fördermöglichkeiten für Verbundwerkstoffprojekte vor. Besonders hervorgehoben wurden die Ausschreibungen im Rahmen der Initiative „Advanced Materials for Industrial Leadership“ sowie das Bottom-Up-Programm „EIC Accelerator Challenges“, das sich gezielt an innovative kleine und mittlere Unternehmen richtet. Composites United empfiehlt interessierten Mitgliedern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Ausschreibungsbedingungen und verweist auf das Beratungsangebot der Nationalen Kontaktstelle.

Fazit und Ausblick

Die vierte Ausgabe des Jour Fixe Leichtbaupolitik hat erneut gezeigt: Der politische Handlungsdruck in Bezug auf Leichtbau und Werkstoffinnovationen steigt – national wie europäisch. Der Composites United wird sich weiterhin für technologiefreundliche Rahmenbedingungen starkmachen. Der nächste Jour Fixe findet am 8. Dezember 2025 statt.

Über den Composites United e.V.

Composites United e.V. (CU) ist eines der weltweit größten Netzwerke für faserbasierten multimaterialen Leichtbau. Rund 350 Mitglieder haben sich zu diesem leistungsstarken Industrie- und Forschungsverbund zusammengeschlossen. Mehrere Regional- und Fachabteilungen tragen die Vereinsaktivitäten in der gesamten DACH-Region, dazu kommen internationale Vertretungen in Japan, Süd-Korea, China und Indien.

Der Composites United e.V. entstand mit Wirkung zum 01. Januar 2019 aus der Fusion der beiden vorbestehenden Vereine Carbon Composites e.V. und CFK Valley e.V. Sitz des Composites United e.V. ist Berlin, daneben bleiben Augsburg und Stade als eingeführte Standorte erhalten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Composites United e.V.
Jägerstraße 54-55
10117 Berlin
Telefon: +49 (351) 463 42641
Telefax: +49 (351) 463 42642
http://www.composites-united.com

Ansprechpartner:
Julia Konrad
Marketing & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 351 463 42641
E-Mail: julia.konrad@composites-united.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel