
VPKA und ver.di erzielen nach monatelangen Verhandlungen Einigung
Das nun vorliegende Verhandlungsergebnis umfasst die Wiederinkraftsetzung des Entgelttarifvertrags Nr. 11 für die ersten sechs Monate des Jahres 2025, „um eine Tarif- und Regelungslücke zu vermeiden“, wie Strobach erklärt. Darauf aufbauend greift zum 1. Juli 2025 der neue Entgelttarifvertrag Nr. 12, welcher deutliche Verbesserungen mit sich bringt.
Rückwirkend zum Juli steigen die Tabellenwerte um 3,5 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Ein weiteres Plus von 3,5 Prozent folgt zum 1. Juli 2026. Die lange Laufzeit des Vertrages ab dem 1.Januar 2025 bis zum 30. Juni 2027 – dieser Stichtag stellt den frühestmöglichen Kündigungstermin dar – sorgt für insgesamt 30 Monate Planungssicherheit. Strobach: „Das ist ein echter Gewinn sowohl für die Beschäftigten als auch für die Einrichtungen.“
Erstmals gilt künftig nur noch eine Entgelttabelle auf Basis einer 38,5-Stunden-Woche, was die Arbeit der Personalabteilungen deutlich vereinfacht. Zudem werden neue Möglichkeiten geschaffen, Bruttoentgelt z.B. für die Altersvorsorge oder zum Fahrradleasing umzuwandeln. Strobach: „Solche Regelungen sind ab sofort zugunsten der Mitarbeiter rechtssicher möglich.“ Eine ebenfalls neu eingeführte Arbeitsmarktzulage ermöglicht es den Einrichtungen – mit Zustimmung des Betriebsrats – in Engpasssituationen schneller Personal zu akquirieren.
Auch die Struktur der Entgelttabellen wurde grundlegend überarbeitet. Die Entgeltgruppe 1 erfährt eine deutliche Anhebung, um künftigen Mindestlohnerhöhungen vorzugreifen. Die Trennung zwischen Bachelor- und Master-Abschlüssen sorgt für mehr Gerechtigkeit bei den Gehältern, und bestimmte Mangelberufe wie OTA, ATA oder MTLA werden durch die Verschiebung in höhere Entgeltgruppen aufgewertet. Leitungs- und Stellvertretungsfunktionen sind künftig übersichtlich in einer eigenen Übersicht abgebildet.
Der parallel vereinbarte Überleitungstarifvertrag sorgt für eine rechtssichere Überleitung der Beschäftigten vom alten ETV Nr. 11 in den modernen ETV Nr. 12. Alle bisherigen Besitzstände werden mit einem eventuell neuen Besitzstand in einen einzigen, statisch geregelten Besitzstand zusammengeführt. „Eine Dynamisierung wurde bewusst vermieden, um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen nicht zu gefährden.“
Ein weiterer Meilenstein ist der modernisierte Manteltarifvertrag Nr. 6, der voraussichtlich am 1. Oktober 2025 in Kraft treten wird. VPKA und ver.di haben gemeinsam beschlossen, das alte, ungekündigte Vertragswerk abzulösen und durch eine zeitgemäße, praxisgerechte Regelung zu ersetzen. Neu ist unter anderem das sogenannte Ampelkonto im Bereich des Arbeitszeitkontos, das sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mehr Steuerungsmöglichkeiten bietet. Die Urlaubsregelungen orientieren sich künftig an § 26 TVöD, ergänzt um klare Vorgaben zum Urlaubsantritt, zur Übertragung und zu Rundungsregelungen. Auch beim Zusatzurlaub gibt es Verbesserungen: Die Regelungen für den Nachtdienst wurden mitarbeiterfreundlich angepasst, zudem gibt es nun klar definierte Ansprüche auf Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit.
Michael Strobach zieht ein positives Gesamtfazit: „Wir sind in die Verhandlungen gegangen, um klare, faire, flexible und vor allem konkurrenzfähige Regelungen zu erreichen – das haben wir mit dem Abschluss erreicht!“
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 25.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
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