
Wohnrecht auf Lebenszeit: Was Eigentümer und Familien in Lübeck beachten sollten
Was genau bedeutet ein Wohnrecht auf Lebenszeit?
Ein Wohnrecht erlaubt einer Person, bestimmte Räume einer Immobilie dauerhaft zu nutzen – in der Regel unentgeltlich. Meist wird es im Rahmen einer Schenkung eingetragen: Eltern übertragen etwa ihr Haus in Lübeck an die Kinder und sichern sich ein lebenslanges Wohnrecht. Anders als das Wohnungsrecht handelt es sich beim Wohnrecht nicht um ein alleiniges Nutzungsrecht, sondern um eine Mitbenutzung – zum Beispiel eines Zimmers und der gemeinschaftlich genutzten Küche oder des Badezimmers.
Absicherung durch Eintragung im Grundbuch
Rechtlich gesehen ist ein Wohnrecht eine persönliche Dienstbarkeit. Es wird häufig im Grundbuch eingetragen, um den Wohnberechtigten vor einem möglichen Eigentümerwechsel zu schützen. „Ein notarieller Vertrag reicht nicht immer aus“, erklärt Immobilienexperte André Heid. „Wer sich wirklich absichern will, sollte auf die Eintragung im Grundbuch bestehen – insbesondere bei einem lebenslangen Wohnrecht.“ Ohne Grundbucheintrag besteht im Fall einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufs kein gesicherter Anspruch auf die Nutzung.
Für wen ist ein lebenslanges Wohnrecht sinnvoll?
Das Wohnrecht auf Lebenszeit eignet sich vor allem zur Absicherung naher Angehöriger – etwa für Eltern, die ihr Eigentum bereits zu Lebzeiten übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten. Auch unverheiratete Lebenspartner profitieren von der Regelung, insbesondere wenn es keine testamentarische Absicherung gibt. In Lübeck, wo viele ältere Eigentümer über eine Schenkung im Familienkreis nachdenken, wird das Wohnrecht zunehmend genutzt, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen.
Folgen für Käufer und Immobilienwert
Immobilien mit eingetragenem Wohnrecht lassen sich nur schwer verkaufen – insbesondere, wenn das Recht lebenslang gilt. Käufer können die Immobilie dann weder selbst nutzen noch vermieten. Der Wert des Wohnrechts wird bei der Verkehrswertermittlung abgezogen – je nach Alter des Berechtigten, ortsüblicher Miete und Umfang des Rechts kann das zu einer erheblichen Minderung führen.
Pflichten des Wohnberechtigten – und was Eigentümer wissen sollten
Wer ein Wohnrecht gewährt, bleibt in der Regel Eigentümer – trägt aber dennoch weiterhin Kosten: etwa für Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder größere Sanierungen. Der Wohnberechtigte wiederum übernimmt die Betriebskosten und kleinere Instandhaltungen. Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten – besonders, wenn es sich nicht um Familienangehörige handelt.
Fazit: Wohnrecht mit Weitblick regeln
In Lübeck bietet das Wohnrecht auf Lebenszeit eine gute Möglichkeit, Familienmitglieder rechtlich abzusichern – etwa im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Damit es später nicht zu Konflikten kommt, sollte das Recht klar geregelt und im Grundbuch eingetragen werden. Auch für die Wertermittlung oder einen geplanten Verkauf spielt das Wohnrecht eine zentrale Rolle.
Über Heid Immobilienbewertung in Lübeck
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