Bauen & Wohnen

Wohnrecht auf Lebenszeit: Was Eigentümer und Familien in Lübeck beachten sollten

In Lübeck wird immer häufiger ein Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart – vor allem bei Schenkungen innerhalb der Familie oder zur Absicherung von Partnern. Doch das lebenslange Wohnrecht bringt nicht nur Sicherheit, sondern auch rechtliche und finanzielle Folgen mit sich. Eigentümer sollten wissen, welche Vereinbarungen möglich sind, wie sich das Wohnrecht absichern lässt – und wie stark es den Immobilienwert beeinflussen kann.

Was genau bedeutet ein Wohnrecht auf Lebenszeit?

Ein Wohnrecht erlaubt einer Person, bestimmte Räume einer Immobilie dauerhaft zu nutzen – in der Regel unentgeltlich. Meist wird es im Rahmen einer Schenkung eingetragen: Eltern übertragen etwa ihr Haus in Lübeck an die Kinder und sichern sich ein lebenslanges Wohnrecht. Anders als das Wohnungsrecht handelt es sich beim Wohnrecht nicht um ein alleiniges Nutzungsrecht, sondern um eine Mitbenutzung – zum Beispiel eines Zimmers und der gemeinschaftlich genutzten Küche oder des Badezimmers.

Absicherung durch Eintragung im Grundbuch

Rechtlich gesehen ist ein Wohnrecht eine persönliche Dienstbarkeit. Es wird häufig im Grundbuch eingetragen, um den Wohnberechtigten vor einem möglichen Eigentümerwechsel zu schützen. „Ein notarieller Vertrag reicht nicht immer aus“, erklärt Immobilienexperte André Heid. „Wer sich wirklich absichern will, sollte auf die Eintragung im Grundbuch bestehen – insbesondere bei einem lebenslangen Wohnrecht.“ Ohne Grundbucheintrag besteht im Fall einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufs kein gesicherter Anspruch auf die Nutzung.

Für wen ist ein lebenslanges Wohnrecht sinnvoll?

Das Wohnrecht auf Lebenszeit eignet sich vor allem zur Absicherung naher Angehöriger – etwa für Eltern, die ihr Eigentum bereits zu Lebzeiten übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten. Auch unverheiratete Lebenspartner profitieren von der Regelung, insbesondere wenn es keine testamentarische Absicherung gibt. In Lübeck, wo viele ältere Eigentümer über eine Schenkung im Familienkreis nachdenken, wird das Wohnrecht zunehmend genutzt, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen.

Folgen für Käufer und Immobilienwert

Immobilien mit eingetragenem Wohnrecht lassen sich nur schwer verkaufen – insbesondere, wenn das Recht lebenslang gilt. Käufer können die Immobilie dann weder selbst nutzen noch vermieten. Der Wert des Wohnrechts wird bei der Verkehrswertermittlung abgezogen – je nach Alter des Berechtigten, ortsüblicher Miete und Umfang des Rechts kann das zu einer erheblichen Minderung führen.

Pflichten des Wohnberechtigten – und was Eigentümer wissen sollten

Wer ein Wohnrecht gewährt, bleibt in der Regel Eigentümer – trägt aber dennoch weiterhin Kosten: etwa für Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder größere Sanierungen. Der Wohnberechtigte wiederum übernimmt die Betriebskosten und kleinere Instandhaltungen. Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten – besonders, wenn es sich nicht um Familienangehörige handelt.

Fazit: Wohnrecht mit Weitblick regeln

In Lübeck bietet das Wohnrecht auf Lebenszeit eine gute Möglichkeit, Familienmitglieder rechtlich abzusichern – etwa im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Damit es später nicht zu Konflikten kommt, sollte das Recht klar geregelt und im Grundbuch eingetragen werden. Auch für die Wertermittlung oder einen geplanten Verkauf spielt das Wohnrecht eine zentrale Rolle.

Über die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sowie Sach­ver­stän­di­gen GmbH

Über Heid Immobilienbewertung in Lübeck
Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Lübeck profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.
Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Luebeck/

Heid Immobilienbewertung Lübeck
Tel.: +49 800 909 02 82

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sowie Sach­ver­stän­di­gen GmbH
Hauptstr. 21
69190 Walldorf
Telefon: 0800 909 02 82
https://www.heid-immobilienbewertung.de/

Ansprechpartner:
Jasmin Edelmann
Marketing
E-Mail: edelmann@heid-immobilienbewertung.de
Nina Funk
Marketing
E-Mail: funk@heid-immobilienbewertung.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel