Elektronische Patientenakte: Widerspruch einlegen – so geht`s
Wenn es sich um sogenannte sensible Daten handelt – dazu gehören psychische Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche, Geschlechtskrankheiten, genetische Analysen – muss der Arzt Sie vorher auf Ihr Widerspruchsrecht ausdrücklich hinweisen, bevor die Daten in der ePA gespeichert werden.
Biallo-Tipp: Sie können sich in allen Fragen rund um die ePA und auch im Falle eines Widerspruchs an die Ombudsstelle Ihrer jeweiligen Krankenkasse wenden. Das gilt insbesondere für Personen, die die ePA nicht über Ihr Mobiltelefon nutzen. Den Kontakt zur Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse erfahren Sie über die Homepage Ihrer Krankenkasse oder über einen Anruf.
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