
VPKA Bayern kritisiert geplante Kürzung von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern
VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach bewertet die Pläne als hochproblematisch: „Kurz nachdem – mit jahrelanger Verzögerung – ein einmaliger Inflationsausgleich von knapp vier Milliarden Euro für die Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 beschlossen wurde, um die bekanntermaßen wirtschaftlich extrem angespannte Lage der Krankenhäuser zumindest abzufedern, soll nun nahezu die Hälfte dieser Summe wieder entzogen werden – und zwar dauerhaft! Und das in einer Situation, in der rund 80 Prozent der Kliniken rote Zahlen schreiben und die Zahl der Insolvenzen einen historischen Höchststand erreicht hat.“ Eine solche Politik sei widersprüchlich und gefährde die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser.
Strukturelle Schieflage
Der VPKA betont, dass eine solide Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich auch im Interesse der Krankenhäuser liegt. Allerdings verweist der Verband auf eine zentrale systemische Verzerrung, die in der aktuellen Debatte kaum berücksichtigt wird: „Der Bund zahlt seit Jahren keine kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger in die gesetzlichen Krankenkassen ein. Dadurch entstehen strukturelle Defizite von schätzungsweise rund zehn Milliarden Euro jährlich.“ Die Krankenkassen selbst haben deshalb bereits Klage gegen den Bund eingereicht. Aus Sicht des VPKA wäre es deshalb folgerichtig, genau an dieser Stelle anzusetzen, statt die finanziell bereits massiv belasteten Krankenhäuser erneut zu belasten. „Wer die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig sichern will, muss strukturelle Fehlfinanzierungen beheben, anstatt die medizinische Versorgung im Kern zu schwächen.“
Meistbegünstigungsklausel muss bleiben
Besonders kritisch sieht der VPKA die geplante Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel im Krankenhausfinanzierungsrecht. Strobach erläutert: „Der aktuell beschlossene oben erwähnte Inflationsausgleich wirkt nicht dauerhaft, da er nicht in die Preisbasis eingeht – der Betrag kommt den Krankenhäusern einmalig zugute, in Form eines Rechnungszuschlages. Demgegenüber wäre die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel – mit der Folge der Absenkung des Veränderungswertes im Jahr 2026 im Volumen von 1,8 Milliarden Euro – jedoch dauerhaft basiswirksam: Indem die Landesbasisfallwerte und dadurch die Krankenhausbudgets dauerhaft abgesenkt werden, fehlt die Summe den Krankenhäusern Jahr für Jahr. Die Meistbegünstigungsklausel muss daher bleiben! Andernfalls würde sich die bestehende Kosten-Erlös-Lücke jedes Jahr weiter vergrößern.“
Vorschläge zur Kompensation
Sollte die Bundesregierung an den Kürzungsplänen festhalten, müssen nach Auffassung des Verbandes zwingend kompensatorische Entlastungen an anderer Stelle beschlossen werden, um die beabsichtigte Finanzierungslücke zumindest abzufedern. „Erstens müssen die kostenintensiven gesetzlichen Personalvorgaben – insbesondere Pflegepersonaluntergrenzen und PPP-Richtlinie – abgeschafft werden“, so Strobach. Diese Regelungen hätten bislang weder die Pflegequalität gesteigert noch die Arbeitszufriedenheit messbar verbessert, jedoch erhebliche Zusatzkosten ohne nachweisbaren Nutzen erzeugt. „Zweitens fordern wir die sofortige und vollständige Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlags ab dem 1. Januar 2026.“ Dieser führe zu Vergütungsabschlägen von bis zu 30 Prozent bei Leistungssteigerungen und stehe im Widerspruch zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Da der Abschlag im Zuge der Krankenhausreform ohnehin bis spätestens Ende 2030 auslaufen solle, wäre eine vorgezogene Abschaffung folgerichtig und ökonomisch geboten.
Strobach: „Nur wenn diese beiden Maßnahmen parallel zur geplanten gesetzlichen Änderung beschlossen werden, können Krankenhäuser die Auswirkungen der Kürzung zumindest teilweise kompensieren und ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit sichern.“
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