Medien

EmpCo-Richtlinie: rechtssichere und rechtzeitige Umsetzung bleibt utopisch

Die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe-werb wird morgen im Bundesrat beraten. Nur wenige Wochen vor der Frist soll mit dem Gesetz die europäische Empowering Consumers-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Konkret verpflichtet diese Unternehmen, jegliche „Umweltaussa-gen“ oder Darstellungen im Rahmen ihrer kommerziellen Kommunikation im unmit-telbaren Kontext zu belegen. Aktuell stehen einer rechtssicheren Umsetzung in der Praxis aber fehlende Präzision und eine zu kurzfristige Zeitschiene im Weg.

Aktuell gibt es nur wenige Anhaltspunkte, was und wie Unternehmen weiterhin rechtssicher kommunizieren können. Zwar stellt eine Beschlussempfehlung des Aus-schusses klar, dass „anerkannte, auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien unabhän-gig durchgeführte und belastbare Verbrauchertests“ weiterhin verwendet werden können. Trotzdem bleibt unklar, ob branchenspezifische Standards der Textilindustrie darin inkludiert sind. Werden diese unbestimmten Rechtsbegriffe nicht konkretisiert, wird es in der Konsequenz erst durch Gerichtsverfahren Präzisierungen geben. Für Unternehmen stellt dies ein kostspieliges Risiko dar.

Südwesttextil kritisiert die konkrete Umsetzung vor allem auch vor dem Hintergrund des von der EU vorgegebenen Zeitrahmens. Denn Unternehmen müssen bis zum 27. September 2026 – trotz der noch offenen Fragen und teilweise fehlenden Leitlinien – ihre Strategie festgelegt und notwendige Vorkehrungen getroffen haben. Südwest-textil fordert die Bundesregierung nochmals auf, sich mit dem Anliegen an die EU zu wenden, die Umsetzungsfrist im Hinblick auf die von der EU vorgegebene enge Zeit-schiene für die Unternehmen realistisch zu gestalten.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Angesichts der Rechtsunsi-cherheiten ist es für eine langfristig, effizient planende Industrieproduktion kaum möglich, rechtssicher und rechtzeitig die laufenden Prozesse umzustellen. Die Politik berücksichtigt bei der aktuellen Umsetzung nicht, dass entsprechende Vorlaufzeiten und Vorproduktionen – gerade im Bereich von Verpackungen und Kennzeichnungen – stattfinden.“

Über den Südwesttextil e.V.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist Deutschlands zweitgrößte Konsumgüterindustrie und bei technischen Textilien Weltmarktführer.

Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 200 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.

Viele sind wichtige Zulieferer für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Medizin oder machen mit attraktiver Mode und hochwertigen Heimtextilien den Alltag schöner und komfortabler.

Südwesttextil ist Berater für seine Mitglieder, Netzwerker in Politik und Wirtschaft, Sozial-partner in der Tarifpolitik, Förderer der Textilforschung und des Engagements für soziale und ökologische Standards.
Textil aus Baden-Württemberg ist der Stoff, aus dem die Zukunft ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Südwesttextil e.V.
Türlenstraße 6
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 21050-0
Telefax: +49 (711) 233718
http://www.suedwesttextil.de

Ansprechpartner:
Rebekka Rüth
Leiterin Kommunikation + Event
Telefon: +49 (711) 21050-16
E-Mail: rueth@suedwesttextil.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel