• Medien

    Textil kann viel – Südwesttextil veröffentlicht Innovationsatlas

    Vielfältig und für die Zukunft gedacht – mehr als 100 Beispiele aus Baden-Württemberg und darüber hinaus zeigen, wo die Textil- und Bekleidungsindustrie Anwendung findet. Die Broschüre „Textil kann viel“ des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil illustriert für Zielgruppen innerhalb und außerhalb der Industrie Impulse für acht Bereiche: Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit Heim und Wohnen Bauen und Infrastruktur Medizin und Gesundheit Arbeits- und Schutzbekleidung Mode und Bekleidung Material und Verarbeitung Die vierte Auflage der Broschüre erscheint anlässlich der Techtextil in Frankfurt. Südwesttextil ist mit der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg e.V. Partner des von bw-i organisierten Gemeinschaftsstands, auf dem sich unter dem Dach der Landeskampagne „THE LÄND“ 18 Unternehmen aus Baden-Württemberg präsentieren. Die…

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  • Bildung & Karriere

    Willkommenskultur: Einrichtung zentraler Ausländerbehörde für Fachkräfte ist wichtiger Schritt für Baden-Württemberg

    Die grün-schwarze Landesregierung hat sich auf Eckpunkte für die Einrichtung einer Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften geeinigt. Zuständig sollen zwei Ministerien, das Ministerium der Justiz und für Migration und – für Berufe aus dem Bereich Gesundheit und Pflege – das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, sein. Durch die zentrale Organisation sollen in Zukunft die Vorgänge deutlich beschleunigt werden und Baden-Württemberg attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland werden. Die Einrichtung der zentralen Behörde hatte Südwesttextil in seinem Positionspapier zur Fachkräfteeinwanderung im letzten Jahr bereits gefordert. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner begrüßt daher die Ankündigung: „Die Zentralisierung der Zuständigkeiten und die Bündelung der Kompetenzen bei einer Behörde sorgen für eine erhöhte Transparenz für…

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  • Medien

    Südwesttextil begrüßt Durchbruch beim Nachweisgesetz

    Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und soll Entlastungen in Höhe von knapp einer Milli-arde Euro pro Jahr bewirken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hatte zuvor kritisiert, dass die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube im Nachweisgesetz auslässt, indem lediglich die elektronische Form nicht aber die Text-form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen war. Die elektronische Form ist aber keine wirkliche Entlastung für Unternehmen. Diese Neuregelung ging Südwesttextil insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels nicht weit genug. Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Entlastung der Wirtschaft durch Wachstumschancengesetz muss kommen – und ausgebaut werden

    Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) sollte Entlastungen in Höhe von sieben Milliarden Euro bringen. Nachdem der ursprüngliche Gesetzesentwurf im Bundesrat gescheitert war, erzielte der Vermittlungsausschuss Ende Februar ein Ergebnis, das das Paket auf 3,2 Milliarden Euro Entlastungen reduzierte. Das Wachstumschancengesetz steht am kommenden Freitag, 22.03.2024, zur Abstimmung im Bundesrat – erneut droht eine Blockade. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt vor diesem Hintergrund seinen Appell an alle demokratischen Parteien, im Sinne der Zukunft des Wirtschaftsstandorts gemeinsam zu handeln. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erläutert: „Auch wenn das Wachstumschancengesetz auf eine ernüchternde Einigung reduziert worden ist, gilt es doch, diese schnellstmöglich auf den Weg…

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  • Verbraucher & Recht

    Ernüchterung über Wachstumschancengesetz

    Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat gestern zum Wachstumschancengesetz getagt. Nach der Verabschiedung des Bundestags am 17. November 2023 wurde der Vermittlungsausschuss Ende November mit der Begründung einberufen, dass die Änderungsvorschläge nur punktuell übernommen und kurzfristige Ergänzungen vorgenommen wurden. Der gestern beschlossene Kompromiss beinhaltet zwar verschiedene steuerliche Erleichterungen, Förderungen von Investitionen und Bürokratieabbau, streicht aber die zentrale Klimaschutz-Investitionsprämie. Das Entlastungsvolumen beläuft sich nach ursprünglich angestrebten sieben Milliarden Euro nur noch auf 3,2 Milliarden Euro. Der Kompromiss muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden – dieser Schritt steht nach wie vor auf der Kippe. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil den Beschluss des…

  • Bildung & Karriere

    Gegen den Fachkräftemangel: Flexibilisierung der Arbeitszeit statt Verpflichtung zu mobilem Arbeiten

    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten ins Gespräch gebracht. Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie haben bereits etablierte betriebliche Lösungen und sehen daher keinen Bedarf für einen gesetzlichen Anspruch. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil positioniert sich klar für eine (doppelte) Freiwilligkeit. Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden müsse es individuell überlassen bleiben, ob und in welchem Umfang mobiles Arbeiten möglich ist und wie dies ausgestaltet wird. „Eine gesetzliche Regelung wäre für beide Seiten ein Rückschritt. Stattdessen sollte die Bundesregierung dringend die Flexibilisierung der Arbeitszeit analog zur EU-Gesetzgebung auf ihre Agenda setzen“, erklärt Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner. Anpassungsbedarf im Arbeitszeitgesetz sieht der Verband bei der täglichen Höchstarbeitszeit, die eine Verschärfung zur…

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  • Bildung & Karriere

    Kaum Bürokratieentlastung im Arbeitsrecht

    Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.  Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.  Die schriftliche Aushändigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann somit weiterhin nur unterbleiben, wenn ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form abgeschlossen worden ist. Um den Formvorgaben des Nachweisgesetzes zu genügen, reicht die Textform also weiterhin nicht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont die Position…

  • Verbraucher & Recht

    Bürokratieentlastung des Nachweisgesetzes geht nicht weit genug

    Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation. Im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV ist nunmehr vorgesehen, dass die Schriftform durch die digitale Form…

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  • Medien

    CSDDD: Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten, aber Regelungen mit Augenmaß

    In den laufenden Trilog-Verhandlungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie, bezieht Südwesttextil Position für angemessene Regelungen bei Anwendungsbereich, Haftung und bürokratischen Auflagen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt werden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärfen das deutsche Gesetz jedoch. Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der…

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  • Medien

    Strompreispaket nur erster Schritt für textilen Mittelstand

    Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil wertet die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß positiv, sieht den Mittelstand allerdings zu wenig in seiner Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel und langfristigen Lösungen für die Energiepreise Anfang der Woche, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird. Von der zusätzlichen Verlängerung der Strompreiskompensation und deren Ausweitung durch den Wegfall des Selbstbehalts profitieren allerdings nur rund 350 Unternehmen, die…

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