ATEX-Leitfaden in neuer 6. Auflage verfügbar
Änderungen gegenüber der 5. Auflage
Die 6. Auflage des Leitfadens zur ATEX-Richtlinie enthält zum einen zahlreiche redaktionelle Anpassungen. Hier wurden interne Verweise aktualisiert, Titel und Nummern von erwähnten Normen und Rechtsvorschriften aktualisiert oder vereinzelte Anpassungen im Wording vorgenommen.
Inhaltlich wurden beispielsweise Erläuterungen zu Ersatzteilen (§ 33) hinzugefügt, wonach diese entweder identisch mit dem Originalteil oder diesem zumindest ähnlich sein müssen.
In § 38 wurden die Beispiele für Geräte, die nicht durch die Richtlinie 2014/34/EU abgedeckt sind, angepasst. Demnach fällt eine batteriebetriebene Pumpe für den privaten (und nicht gewerblichen) Gebrauch nicht in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie, muss jedoch die Bestimmungen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2023/988 und andere geltende EU-Harmonisierungsvorschriften erfüllen.
Geändert wurde auch § 74 (Pflichten der Hersteller). So kommuniziert der neue Guide, dass die ATEX-Richtlinie keine bestimmte Form der Bereitstellung für die EU-Konformitätserklärung und die Konformitätsbescheinigung festlegt. Wird die EU-Konformitätserklärung oder die Konformitätsbescheinigung in digitaler Form vorgelegt, sollte der Hersteller die Internetadresse oder einen maschinenlesbaren Code angeben, über den das Dokument abgerufen werden kann. Die digitale EU-Konformitätserklärung oder Konformitätsbescheinigung sollte während der voraussichtlichen Lebensdauer des Produkts und mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme online zugänglich sein. Für weitere Informationen wird hier auf den Digitalisierungsvorschlag 2025/0133 ("Omnibus") der Kommission verwiesen.
In § 151 über die Betriebsanleitung (BA) wird konkretisiert, dass Hersteller bei der Festlegung der Form der BA die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts sowie die voraussichtliche Einsatzumgebung und die Art und Möglichkeiten der Endnutzer berücksichtigen. Darüberhinaus sollte sie leicht verständlich sein, präzise, aktuelle und verständliche Informationen enthalten und den technologischen Entwicklungen sowie Veränderungen im Verhalten der Endnutzer Rechnung tragen. Bezüglich Details wie Anforderungen an die Zugänglichkeit, die Möglichkeit zum Herunterladen, etc. wird auch hier auf den Omnibus-Vorschlag der Kommission verwiesen.
Umfangreicher überarbeitet wurde zudem § 253 (Elektrische Begleitheizungssysteme). Hier wurden die Abschnitte a) und b) des Unterpunkts (4) (Verschiedene Bauarten von Begleitheizungssystemen) nahezu vollständig durch aktualisierte Erläuterungen ersetzt.
Da die einzelnen Paragraphen zum Teil sehr umfangreich sind, finden Sie die Aufzählung in unserem Artikel unter ATEX-Leitfaden in neuer 6. Auflage verfügbar:
Tipp: Mithilfe des Safexpert Dokumentenvergleichs können Sie die alte und neue Ausgabe der Leitlinien ganz bequem im NormManager als interaktive Entsprechungstabelle öffnen, auf geänderte Abschnitte filtern und die Abschnitte im Volltext direkt nebeneinander anzeigen lassen.
Allgemeine Rolle von Leitfäden zu EU-Richtlinien
Leitfäden, wie der hier behandelte oder auch die Leitfäden zu anderen EU-Richtlinien, spielen in der Interpretation der gesetzlichen Vorgaben eine wichtige Rolle und sind in der Praxis wertvolle Wissensquellen für alle Personen, die mit den jeweiligen Richtlinien und Verordnungen arbeiten.
Leitfäden haben aber keinen Gesetzescharakter! Nähere Informationen dazu finden Sie im Fachbeitrag zum Thema rechtliche Bedeutung von Leitfäden (am Beispiel des produktübergreifenden Blue-Guides der EU).
Download des Leitfadens
Zur deutschen Sprachfassung des aktuellen ATEX-Leitfadens gelangen Sie über unseren Fachbeitrag unter ATEX-Leitfaden in neuer 6. Auflage verfügbar:
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