Webinar zu „Hoffnung statt Haftung“ – Wenn Geschäftsführer für 33 Millionen Euro die Unternehmenskrise unterschätzen
So nahm das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Herbst 2024 zwei Geschäftsführer persönlich in die Haftung und verurteilte sie zu einer Zahlung in Höhe von 33 Millionen Euro. Eine nur kurzfristige Verbesserung der Liquidität genüge nicht, um den Zeitraum der haftbaren Zahlungen zu verkleinern, so das OLG. Wenn die Gesellschaft unmittelbar danach erneut in Zahlungsrückstände gerate, so spreche dies gegen eine nachhaltige Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit.
„Ziel meines Webinars ist es, rechtzeitig und unaufgeregt den Blick auf Haftungsfragen als integralen Bestandteil des Krisenmanagements zu verankern“, so Dr. Nowak weiter, der seine Karriere im Insolvenz- und Sanierungsrecht ursprünglich in einer internationalen Großkanzlei begonnen hat. „Die Rechtslage und die Rechtsprechung sind gegenüber Geschäftsführern nicht gnädig. Die unbeschränkte persönliche Haftung ist in einer krisennahen Situation allgegenwärtig“, ergänzt Dr. Nowak.
„Dr. Nowak gewährt aus der Praxis für die Praxis einen frischen Blick auf Haftungsfallen und Pflichtverletzungen von Geschäftsführern und Vorständen“, ist sich Dr. Georg Heidemann, Partner von Heidemann Küthe, sicher. „Es gilt, die typische Krisenlogik aufzubrechen. Während sich Geschäftsführungen auf Umsatz, Finanzierer und Personalthemen konzentrieren dürfen Liquiditätsbilanz, Insolvenzreifeprüfung, Dokumentation von Entscheidungen oder die D&O‑Deckung nicht aus dem Blick geraten.“
Das Webinar findet am Donnerstag, 26. März 2026, in der Mittagszeit von 12:00 bis 13:00 Uhr statt. Es richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter, Unternehmer, die sich hier anmelden können:
Das Webinar am 26. März 2026 ist der Auftakt zu der Webinar-Reihe "Praxisrelevante Kernfragen des Insolvenzrechts – Einordnung und Handlungsempfehlungen aus der Beraterperspektive“.
Über Heidemann Küthe Rechtsanwälte
Die erfahrenen Sanierungsexperten von Heidemann Küthe Rechtsanwälte beraten und begleiten Unternehmer, Vorstände und Geschäftsführer in akuten Krisensituationen, bei der Erarbeitung und Durchführung von außergerichtlichen Restrukturierungsoptionen sowie der Durchsetzung von Gläubigerrechten sowie der Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren jeder Größenordnung.
Als Chief Restructuring Officer (CRO) und Generalhandlungsbevollmächtigte in Eigenverwaltungsverfahren unterstützen die Namenspartner Dr. Georg Heidemann und Markus Küthe seit gut 20 Jahren Unternehmer beim erfolgreichen Neustart aus der Krise.
Zu den maßgeblichen Erfolgsfaktoren beim Restrukturierungs- und Turnaround Management zählen für Heidemann & Küthe neben den Instrumenten des modernen deutschen Sanierungsrechts ihre Kompetenzen für distressed und non-distressed M&A-Deals sowie im Gesellschaftsrecht.
unabhängige journalistische Dienstleistung in kritischen Kommunikationslagen
tsc.komm l kommunikation meistern
Musäusstraße 1
51067 Köln
Telefon: 0171 86 86 482
http://www.tsc-komm.de
tsc.komm I kommunikation meistern
Telefon: +49 (171) 8686482
E-Mail: tsc@tsc-komm.de
![]()


